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Berlin: Love Parade: Eilentscheidung: Planetcom darf keine Getränke verkaufen

Die Planetcom GmbH, Veranstalter der Love Parade, darf keine Verpflegungsstände an der Strecke aufstellen. In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht, dass eine Vergabe dieser Catering-Rechte an die Veranstalter "nicht zwingend" sei.

Die Planetcom GmbH, Veranstalter der Love Parade, darf keine Verpflegungsstände an der Strecke aufstellen. In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht, dass eine Vergabe dieser Catering-Rechte an die Veranstalter "nicht zwingend" sei. Die Bezirksämter Tiergarten und Charlottenburg hatten die Vergabe der Rechte zur Aufstellung von Verpflegungsständen von Fragen der Straßenreinhaltung und der Beteiligung an den durch die Parade verursachten Kosten abhängig gemacht. Dies sei "nicht zu beanstanden", betonte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts.

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