zum Hauptinhalt

Berlin: Luftiges Angebot

Statt wie versprochen zu spenden, bot Unternehmer Lacey dem Technikmuseum eine Firmenbeteiligung an

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der britische Unternehmer Glenn Lacey hat dem Berliner Technikmuseum 2005 angeboten, sich – als Ersatz für eine nicht gezahlte Schenkung von 5,5 Millionen Euro – an seiner Firma Phoenix Aviation zu beteiligen. Er versprach eine jährliche Dividendenausschüttung, im Gegenzug solle das Technikmuseum bestimmte Leistungen erbringen, die er zunächst nicht näher definierte.

In einem Brief vom 2. September 2005 machte Lacey der Museumsleitung einen solchen „Vertrag auf Gegenseitigkeit“ damit schmackhaft, dass sein Betrieb expandiere und bis zur Übernahme durch die Firma Tyco Electronics in zwei bis drei Jahren permanent an Wert gewinne. Obwohl der Vorstand der Museumsstiftung das Angebot ausschlug, wiederholte Lacey in drei weiteren Briefen seinen Vorschlag und teilte schon mal mit, „welche Leistungen er bei einer Übernahme von Firmenanteilen im Gegenzug vom Museum zur Erweiterung und Wertsteigerung seiner eigenen Sammlung erwarte“.

Das steht in einem neuen Bericht der Senatskulturverwaltung an den parlamentarischen Hauptausschuss. Die Vermutung der Grünen, dass das Museum dem Möchtegern-Mäzen daraufhin zwei alte Jagdflugzeuge ausgeliehen habe, wies der Senat zurück. Die verdächtigen Maschinen, eine Messerschmitt 109 und eine JU 87, hätten nach der Restaurierung 2004 die Luftfahrtausstellung des Museums nie verlassen. Und Wrackteile der JU 87, die nicht benötigt wurden, lägen im Depot.

Im Januar 2006 machte Lacey ein weiteres Angebot – anstelle der ausbleibenden Spende. Er wolle dem Museum unbefristet 450 000 Euro pro Jahr zukommen lassen und dies vertraglich festschreiben. Der erste Zuschuss werde im August 2006 erfolgen. Aber es kam kein Geld. Daraufhin brach die Museumsstiftung den Kontakt mit Lacey ab. „Im Oktober 2006 gingen bei der Stiftung Hinweise ein, dass Herr Lacey in finanziellen Schwierigkeiten und ein Verfahren gegen ihn anhängig sei“, heißt es im Senatsbericht. Anschließende Recherchen des Museums hätten ergeben, dass die luftfahrthistorische Privatsammlung Laceys gepfändet sei, seine Firma aber weitergeführt werde.

Der britische Unternehmer war übrigens nie bereit, eine rechtsverbindliche Zahlungsvereinbarung zu unterschreiben. Im Februar 2005 stellte Lacey gegenüber dem damaligen Kultursenator Thomas Flierl klar, „dass er nur die von seinen Anwälten erarbeiteten Formulierungen mit Schutzklauseln unterschreibe“. Demnach müssten sich Senat und Museum verpflichten, „keine rechtlichen Schritte einzuleiten, um die Auszahlung der Spende einzufordern, sollte durch Krankheit, Unfälle oder persönliche Gründe, die außerhalb der Kontrolle des Vertragspartners liegen, er dieser wohltätigen Spende nicht nachkommen könne“.

Mit diesen Klauseln hätte auch eine notarielle Beurkundung „keine höhere Sicherung“ des Schenkungsvertrags gebracht, so der Senat. Die Hamburger Anwaltskanzlei Allen&Overy, die vom Museum hinzugezogen wurde, habe diese Einschätzung bestätigt. Die im April 2005 mit Lacey abgeschlossene Vereinbarung war also wirkungslos, als die erste Schenkungsrate ausblieb. Wenig später bot der verhinderte Wohltäter dem Museum an, sich an seiner Firma zu beteiligen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false