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Sogenannte „Durchfahrverbote“ sollen bald auf ach Straßen beziehungsweise Straßenabschnitten gelten.

© picture alliance / Michael Kappeler

Luftreinhalteplan des Senats: Dieselfahrverbote in Berlin verzögern sich

Weil die Verkehrsverwaltung ihre Arbeit nicht schafft, dürfen alte Diesel länger in Berlins Innenstadt fahren. Die Umwelthilfe will erneut klagen.

Fahrer älterer Diesel-Modelle können zumindest vorerst aufatmen – alle anderen Verkehrsteilnehmer und Anwohner in der Berliner Innenstadt müssen weiter mit dicker Luft leben.

Weil sich der Beschluss des neuen Luftreinhalteplans für Berlin "um einige Wochen" verzögert, ist die für den 1. Juli vorgesehene Ausweitung der Dieselfahrverbote in Berlins Innenstadt nicht mehr möglich.

Laut einem Sprecher der zuständigen Verkehrsverwaltung ist mit der Einführung "frühestens im August" des laufenden Jahres zu rechnen. Zuerst hatte die "Berliner Zeitung" über die Verschiebung, die sich bereits Anfang April angedeutet hatte, berichtet.

Während die Senatsverwaltung mit Verweis auf die "hohe Arbeitsintensität aller Beteiligten", die frühe Sommerpause sowie schriftliche Einwendungen zum Entwurf des Luftreinhalteplans um Verständnis wirbt, kritisierte die Deutschen Umwelthilfe (DUH) die nun feststehende Verzögerung scharf.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kündigte an, einen Vollstreckungsantrag einzureichen und die Verwaltung so zur Einhaltung des vom Verwaltungsgericht festgelegten Zeitplans zwingen zu wollen.

In einem Vollstreckungsverfahren kann das Gericht bei Nichtbeachtung eines Urteils Bußgelder gegen den Senat verhängen und notfalls auch zu schärferen Maßnahmen greifen. Die DUH hatte die Ausweitung der Fahrverbote durch eine erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht im Oktober 2018 erzwungen.

Darüber hinaus kritisierte Resch den im Entwurf vorliegenden Luftreinhalteplan der Verkehrsverwaltung grundsätzlich: „Dieser Luftreinhalteplan ist nicht seriös und ignoriert das Recht auf 'Saubere Luft' vor allem für besonders unter dem Dieselabgasgift leidende Personengruppen wie Asthmatiker, Kinder, alte und kranke Menschen. Nicht akzeptabel ist zudem, dass der Senat mehrere hohe gemessene NO2-Grenzwertüberschreitungen an bisher nicht als belastet bekannten Straßenabschnitten Berlins nicht berücksichtigt."

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass eine säumige Verwaltung durch Klage Druck bekommt, Dinge umzusetzen.

schreibt NutzerIn goobe

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Resch forderte ein "zonales Dieselfahrverbot in der Innenstadt" statt – wie vorgesehen – die Sperrung einzelner Straßenabschnitte für Diesel-Fahrzeuge. Konkret geht es aktuell um 15 Straßenabschnitte, die für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 gesperrt werden sollen. Darüber hinaus ist auf 85 Teilstücke die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer in der Stunde geplant.

Bislang nicht von den Plänen betroffen ist der besonders belastete Abschnitt der Stadtautobahn A100 rund um das Dreieck Funkturm. Für den deutschlandweit am stärksten befahrenen Streckenabschnitt hatte die DUH ebenfalls ein Fahrverbot für alle Dieselmodelle unterhalb der Euronorm 6 gefordert.

Aus der Verkehrsverwaltung hieß es damals, ein Fahrverbot auf der A100 wäre mit „sehr großen Nachteilen“ verbunden. Darüber hinaus bestünden große Zweifel an der Verhältnismäßigkeit einer solchen Verkehrsbeschränkung.

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