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Luftverkehr: Bahn prüft Feststellungsklage zu Tempelhof

Die Deutsche Bahn will offenbar mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht klären, ob ein Sonderflughafen in Tempelhof die Genehmigung für den neuen Hauptstadtflughafen BBI gefährden kann.

Berlin - Die DB Station und Service AG will den City-Airport als Sonderflughafen für Geschäftsreiseflüge betreiben, wie die "Berliner Morgenpost" berichtet. Die amerikanischen Investoren Fred Langhammer und Ronald Lauder, die in Tempelhof ein Gesundheitszentrum und Kongresszentrum einrichten wollen, haben als Voraussetzung für ihre geplante Investition gefordert, Tempelhof als Sonderflughafen offen zu halten.

Der entsprechende Antrag der Bahn wurde von der Berliner Luftverkehrsbehörde vor zwei Wochen mit der Begründung, Tempelhof werde im Herbst nächsten Jahres geschlossen, abgelehnt. Überdies lehnt der Berliner Senat es ab, Tempelhof nach Inbetriebnahme des BBI weiterzubetreiben, da dies die Planrechtfertigung des Großflughafens juristisch anfechtbar machen könnte.

Ein vor gut einer Woche veröffentlichte neue Gutachten des Bundesfinanzministeriums kommt zu dem Schluss, dass Tempelhof als Flughafen für eingeschränkten Flugverkehr den BBI unter bestimmten Voraussetzungen nicht gefährdet. Um ein mögliches Restrisiko auszuloten, schlagen die Gutachter eine Feststellungsklage vor. (tso/ddp)

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