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Berlin: Macht der Personalräte soll beschnitten werden Gutachten belegt: Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in Berlin ist zum Teil verfassungswidrig

Die mitbestimmungsfreudigen Berliner Personalräte sollen in Zukunft weniger Einfluss haben. Das Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin ist in einem Punkt, der Personalvertreter mit besonderer Macht ausstattet, nicht verfassungsgemäß.

Die mitbestimmungsfreudigen Berliner Personalräte sollen in Zukunft weniger Einfluss haben. Das Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin ist in einem Punkt, der Personalvertreter mit besonderer Macht ausstattet, nicht verfassungsgemäß. Das haben nun die Juristen des Wissenschaftlichen ParlamentsDienstes in einem noch unveröffentlichten Gutachten festgestellt. Die Gutachter des Abgeordnetenhauses bestätigen, was die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg im Juli 2002 festgestellt hatte: Verfassungswidrig sind vor allem die so genannten Einigungsstellen, die bei Konflikten zwischen Verwaltung und Personalrat vermitteln sollen.

Neu ist das den Rechtskundigen in Senat und Abgeordnetenhaus nicht. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) hat seinem Sprecher Matthias Kolbeck zufolge den Kollegen Innensenator Ehrhart Körting (SPD) schon im Sommer 2003 brieflich auf den fragwürdigen Rechtszustand hingewiesen. Der Innensenator habe, darauf weist seine Sprecherin Henrike Morgenstern hin, bereits deutlich vor der Begutachtung der Juristen des Abgeordnetenhauses eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Arbeitsgruppe solle mit den Personalräten eine Möglichkeit finden, um das Personalvertretungsgesetz verfassungskonform zu machen. Das erwarten jetzt, nach Vorlage des Gutachtens, auch die Rechtspolitiker der rot-roten Koalition.

Rechtskundige geben die Argumentation des Gutachtens dem Laien folgendermaßen wieder: Laut einem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist es demokratisch vollends legitimiert, wenn eine Verwaltung einen Mitarbeiter einstellt, versetzt oder ihm kündigt. Die Verwaltung dient, so sehen es jedenfalls Verfassungsrechtler, dem Allgemeinwohl; sie wird demokratisch kontrolliert, ihre Führung wird gewählt. Auch Personalräte werden gewählt. Doch eine paritätisch besetzte Einigungsstelle treibt, laienhaft gesagt, die Beteiligung der Arbeitnehmer zu weit. Im Streitfall solle die Entscheidung des Arbeitgebers – dem Gemeinwohl verpflichtet – Vorrang vor den Einwänden der Arbeitnehmervertreter haben.

FDP-Fraktionschef Martin Lindner hofft, dass der Umfang des Personalrätewesens gleich mitreformiert werde. Rund 30 Personalräte redeten bei allen Berliner Personalentscheidungen mit, moniert Lindner – manche seien größer als das Bundeskabinett. Die hätten die Einrichtung des Stellenpools erschwert. An den Personalentscheidungen in Richtung Stellenpool sind drei Personalräte beteiligt. Die Versetzungen in den Pool werden wohl Gegenstand eines Gerichtsverfahrens werden. In dem Verfahren soll es auch darum gehen, ob die Arbeitnehmerrechte im Personalvertretungsgesetz zu viel Gewicht haben. wvb.

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