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© Kitty Kleist-Heinrich

Mängelhafte Grundschulen: Senator wehrt sich gegen Schelte

Nach der harschen Kritik des Kammergerichts an der Personalversorgung der Grundschulen ist die Bildungsverwaltung am Montag in die Offensive gegangen: Senator Zöllner hält Berlin für vergleichsweise gut ausgestattet.

Nach der harschen Kritik des Kammergerichts an der Personalversorgung der Grundschulen ist die Bildungsverwaltung am Montag in die Offensive gegangen: Die Familienrichter „diskreditierten“ die engagierte Arbeit an den Grundschulen, beschwerte sich Behördensprecher Kenneth Frisse und verwies auf die im Bundesvergleich gute Ausstattung Berlins. Opposition und Verbände hingegen teilten die Einschätzung der Richter.

Der 16. Senat des Kammergerichts hatte anlässlich eines aktuellen Urteils zu einem Unterhaltsstreit festgestellt, dass die Grundschulen „aufgrund des in Berlin bestehenden Personalmangels gerichtsbekannt ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nachkommen“. Da die Lehrer häusliche Nacharbeit verlangten, könne man von einer Mutter nicht erwarten, dass sie ganztags arbeite.

Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) wies diese Einschätzung zurück. Mit 4700 Euro jährlicher Ausgaben pro Schüler liege Berlin deutschlandweit auf Platz 3 und gebe mehr aus als 13 andere Bundesländer. Zudem liege Berlin mit seiner Schüler-Lehrer-Relation von 17,3 Schülern pro Lehrer deutschlandweit auf Platz 4, so Sprecher Kenneth Frisse. Gleichwohl habe Zöllner im Zuge der letzten Iglu-Vergleichsstudie festgestellt, „dass die Ergebnisse der Schulen noch nicht befriedigend sind“. Deswegen habe er ein Qualitätspaket in Auftrag gegeben, das kurzfristig umgesetzt werden solle.

In der Iglu-Studie war festgestellt worden, dass in Berlin jeder vierte Grundschüler zu schlecht liest, um mit einer erfolgreichen Schullaufbahn rechnen zu können. Deshalb war abermals die Frage nach der Qualität der Grundschulförderung aufgetaucht.

Auch die Qualität der Hortbetreuung ist immer wieder in der Diskussion – zuletzt vor einem halben Jahr anlässlich eines akuten Erziehermangels. Damals hatten Schulen darauf hingewiesen, dass bis zu 40 Schüler von einem einzigen Erzieher betreut werden müssten. Auch die Raumnot ist immer wieder Thema.

Roland Kern vom Dachverband der Kinder- und Schülerläden sieht in der Bestandsaufnahme des Kammergerichts seine Warnungen bestätigt: Als der Senat vor vier Jahren die Hortbetreuung an die Schulen verlagerte, seien gut funktionierende kleine familiäre Einrichtungen wie die Schülerläden „mutwillig zerschlagen worden“. Viele Eltern wollten sich nicht mit den großen unübersichtlichen Grundschulhorten mit hunderten Kindern abfinden. Deshalb wachse der „graue Markt“ mit von Eltern selbst organisierten Betreuungsangeboten, berichtet Kern. Er erinnerte daran, dass die Betreuungsrelation immer wieder verschlechtert worden sei. So haben sich bis 2003 ein Horterzieher nur um 16 Kinder kümmern müssen, heute aber im Schnitt um 22. Eine intensive Förderung oder Hausaufgabenbetreuung sei so nicht möglich.

„Ein solch scharfes Urteil über die Defizite im Bildungsbereich darf der Senat nicht ignorieren“, fordert CDU-Bildungsexperte Sascha Steuer. Wer nicht sofort handele, mache sich „mitschuldig an den schlechten Bildungschancen tausender Kinder“. Özcan Mutlu von den Bündnisgrünen nannte die Kritik des Kammergerichts „mehr als gerechtfertigt“. Die Ausstattung insbesondere der Grundschulen und der Horte sei „desolat und nicht länger hinnehmbar“. Mieke Senftleben (FDP) forderte über den Unterricht hinaus feste „Präsenzzeiten“ für Lehrkräfte. Zudem müsse es mehr Angebote wie Arbeitsgemeinschaften und Projekte sowie „eine durch adäquates Personal betreute Hausaufgabenzeit“ geben.

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