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Blendet sogar auf dem Foto: Anwohner fühlen sich von dem grellen Licht eines Wohnblocks im Märkischen Viertel gestört.

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Märkisches Viertel in Berlin: Anwohner stören sich an nächtlicher Dauerbeleuchtung

"Tierisch hell" ist das Licht in einem Wohnblock im Märkischen Viertel. Die Bezirksverordneten schalten sich ein - damit das Licht ausgeschaltet wird. Aber das ist nicht so einfach.

So hell will man es dann doch nicht haben: Anwohner stören sich an der nächtlichen Dauerbeleuchtung eines Wohnblocks im Märkischen Viertel. Sie sammeln Unterschriften, sogar die Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) schaltet sich ein. Sie fordert die Wohnungsgesellschaft Gesobau auf, die Beleuchtung nachts auszuschalten.

Die Mieter im Wohnblock der Gesobau im Senftenberger Ring beschweren sich über die Dauerbeleuchtung ihrer Häuser. Während der Modernisierungsarbeiten wurden die Lichter der Flurbalkone nächtelang nicht ausgeschaltet, sehr zum Ärger der Mieter. Sie hängten Unterschriftenlisten gegen die Dauerbeleuchtung aus, die allerdings entfernt wurden. Die Mieter sammelten aber weiter Unterschriften gegen die Flutlichtbeleuchtung und legten die Listen der Gesobau vor. Ein erster Erfolg: Laut Anwohnern ist die Beleuchtung nun ab 23 Uhr ausgeschaltet.

„Aber wenn es ab 23 Uhr dunkel sein darf, wieso dann nicht auch schon früher?“, fragt sich Wolfgang Weichert von der CDU. Er kann die Beleuchtung von seiner Wohnung im Märkischen Viertel aus sehen, „tierisch hell“ sei es. Das Licht leuchte in Schlafzimmer, in Kinderzimmer, störe die Anwohner beim Schlafen, liest er die Beschwerden der Mieter auf Facebook.

Weichert brachte das Thema in die Bezirksverordnetenversammlung. SPD und Grüne waren zunächst skeptisch. Es könnte sich ja um Sicherheitsmaßnahmen und somit um eine notwendige Dauerbeleuchtung handeln. Nachdem geklärt war, dass die beleuchteten Balkone nicht als Fluchtbalkone ausgewiesen sind und dass die Lichter auch manuell über Schalter an- und ausgeschaltet werden können, empfiehlt die BVV: Ab 20 Uhr soll das Licht gedimmt und ab 22 Uhr dann gänzlich ausgeknipst werden. Mit dieser Forderung wird der Stadtrat nun bei der Gesobau vorstellig.

Keine "Not-", sondern eine "Effektbeleuchtung"

Dort weiß man noch nichts von der Forderung der BVV. Allerdings hat man eine Vermutung, worum es sich bei der „grellen Dauerbeleuchtung“ handeln könnte: Während der Modernisierungsarbeiten im vergangenen Jahr kam es öfter dazu, dass die Notbeleuchtung die ganze Nacht durchbrannte, sagt Gesobau-Sprecherin Kirsten Huthmann. Dabei handelte sich es jedoch nur um eine zeitlich befristete Maßnahme, die mit Beendigung der Modernisierungsarbeiten auch gänzlich eingestellt wird.

Stattdessen gibt es nun eine sogenannte Effektbeleuchtung, die an den Nottreppenhäusern und einigen Fluchtbalkonen des Wohnblocks angebracht ist. Sie brenne aber nur bis 22.15 Uhr, nicht die ganze Nacht über. "Diese Effektbeleuchtung gehört zum Gestaltungskonzept der Großsiedlung, sie bringt die individuellen Merkmale der jeweiligen unterschiedlichen Architektur förmlich zum Leuchten", so Huthmann. Damit will man das Märkische Viertel attraktiver machen, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bewohner steigern und dafür sorgen, dass die Mieter sich wohl fühlen.

Belastung für "eine werbewirksame nächtliche Silhouette"

Wegen Bewohnerbeschwerden, die nicht mit der Forderung der BVV zusammenhängen, hat die Gesobau ein Gutachten in Auftrag gegeben, das bestätigt, dass die Bewohner durch die Beleuchtung objektiv nicht beeinträchtigt werden. "Wir werden dennoch noch einmal prüfen, inwieweit die Beleuchtung reduziert werden kann, und dabei die verschiedensten Bewohnerinteressen gleichermaßen berücksichtigen", so Huthmann.

Damit könnte sich die Forderung der BVV bald erledigt haben. In der CDU ist man sich trotzdem einig, dass die Effektbeleuchtung fehl am Platz ist. „Vermutlich soll das schick aussehen, aber man muss im Sinne der Bürger handeln“, sagt Weichert. Auch sein Parteikollege Stephan Schmidt findet klare Worte: „Nur, um eine werbewirksame nächtliche Silhouette zu produzieren, muss man die Bewohner und deren Kinder nicht dieser Belastung aussetzen.“

Dass die Effektbeleuchtung sie teuer zu stehen kommen könnte, brauchen die Mieter derweil nicht zu fürchten: Huthmann betont, dass die Kosten für die Lichter nicht auf die Bewohner und ihre Betriebskosten umgelegt, sondern über einen speziellen Unterzähler abgerechnet werden.

Die Hochhäuser am Stadtrand, von Sido besungen - eine Reportage über das Märkische Viertel lesen Sie hier: "Ihr Block"

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