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Berlin: Mai-Krawalle: Zwei Jahre Haft für 23-Jährigen

Sechs Wochen nach seinem Flaschenwurf kam de Quittung: Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 23jährigen Michael K. am Montag zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung – wegen schweren Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzung.

Sechs Wochen nach seinem Flaschenwurf kam de Quittung: Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 23jährigen Michael K. am Montag zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung – wegen schweren Landfriedensbruchs und der versuchten gefährlichen Körperverletzung.

Der arbeitslose Tischler aus Salzwedel in Sachsen-Anhalt hatte sich in der Nacht zum 1. Mai an den Ausschreitungen im Mauerpark in Prenzlauer Berg beteiligt. Aus einer randalierenden Gruppe schleuderte er eine Bierflasche in Richtung der Polizeikräfte, ein Beamter wurde am Arm getroffen. Bis zum Prozess saß er in Untersuchungshaft. „Es war ein Ausrutscher, es tut mit Leid“, beteuerte K. im Prozess. Sein Strafregister hinterlässt allerdings einen anderen Eindruck. Neun Einträge wegen Sachbeschädigung, Diebstahls oder Körperverletzung hat sich der junge Mann bereits eingehandelt, zwei Bewährungsstrafen sind noch offen. Dass er in der Walpurgisnacht die Flasche warf, schob er auf seinen Bierkonsum und versicherte: „Ich werde keinen Alkohol mehr trinken.“ Seine Anwältin sprach von einem Zusammenspiel von Gruppendynamik, persönlichem Frust und Alkohol.

Der doppelte Bewährungsbruch führt für K. nun zu einer langen Zeit im Gefängnis: 14 Monate aus den früheren Verurteilungen und zwei Jahre aus dem jetzigen muss er verbüßen. Im ersten Prozess um die diesjährigen Mai-Krawalle war ein 19-Jähriger zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. K. G.

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