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Berlin: Mammut-Prozess vor dem Ende

Bundesanwalt fordert mehrjährige Haftstrafen im Verfahren gegen den linken Terror der Revolutionären Zellen

Nach zweieinhalb Jahren ist sich die Bundesanwaltschaft so sicher wie am ersten Verhandlungstag: Rudolf Schindler und seine Ehefrau Sabine Eckle seien wichtige, „wenn nicht die wichtigsten Personen“ in den linksterroristischen „Revolutionären Zellen“ (RZ) in Berlin gewesen. Sie und der Angeklagte Matthias B. hätten in der terroristischen Vereinigung ein „Dreigestirn“ gebildet und seien als Rädelsführer zu bestrafen. Gegen den 61-jährigen Schindler und seine vier Jahre jüngere Ehefrau verlangte Bundesanwalt Michael Bruns gestern vor dem Berliner Kammergericht eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Härter soll nach dem Willen der Anklage der 55-jährige B., einst Leiter des Akademischen Auslandsamtes der TU, bestraft werden: vier Jahre und drei Monate. Er hatte anders als Schindler und Eckle im Prozess geschwiegen. Gegen zwei weitere Angeklagte verlangte Bruns wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie zwei Jahren und sieben Monaten. Alle fünf Angeklagten seien zudem des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen schuldig zu sprechen.

Es geht in dem Prozess um eine Zeit, die dem allgemeinen Bewusstsein weit entrückt ist: den Terror von Linksextremisten in den 80er und frühen 90-er Jahren. Die „Revolutionären Zellen“ hatten sich bundesweit zu mehr als 180 Anschlägen bekannt. Ab 1985 richteten sich die Aktionen der RZ vorrangig gegen die Ausländer- und Asylpolitik der Bundesrepublik. Im Berliner Prozess geht es um Beinschuss-Attentate 1986 auf Harald Hollenberg – damals der Leiter der Berliner Ausländerbehörde – und 1987 auf den ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht Günter Korbmacher sowie zwei Sprengstoffanschläge. Die RZ seien „weitgehend von selbst dahingeschieden“, sagte Bruns in seinem zweitägigen Plädoyer. Der Prozess habe dem „Mythos RZ“ den Todesstoß versetzt. Wie in der Anklage stützte er sich auch im Plädoyer vor allem auf die umfassenden Aussagen eines früheren RZ-Mitglieds: Tarek Mousli. Als der Karatelehrer im November 1999 festgenommen wurde, diente er sich nach kurzem Zögern der Bundesanwaltschaft als Kronzeuge an. Er brachte Schindler, Ecke und die anderen Angeklagten als mutmaßliche Zellen-Kämpfer vor Gericht. Mousli selbst wurde bereits zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilt und befindet sich im Zeugenschutzprogramm.

Die Verteidigung arbeitete im Verfahren unermüdlich an der Demontage des Kronzeugen, der sich in seiner Aussage oft in Widersprüche verhedderte. Mousli behauptete unter anderem, Schindler sei der „Schütze der RZ“ gewesen. Schindler selbst räumte die Schüsse auf Korbmacher ein, bestritt jedoch die anderen. Im letzten Jahr tauchte plötzlich eine Zeugin auf und bezichtigte sich der Schüsse auf Hollenberg. Bundesanwalt Bruns meinte gestern unbeeindruckt: „Die Zeugin ist nicht glaubwürdig.“ Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

Kerstin Gehrke

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