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Berlin: „Man kann auch die Eltern belangen“

Justizsenatorin Karin Schubert über jugendliche Serientäter, kriminelle Ausländer und die Versäumnisse der Berliner Richter

Frau Schubert, sind wir am Ende der multikulturellen Illusionen angekommen?

Ich sehe die multikulturelle Gesellschaft nicht als gescheitert an. Wir hatten aber andere Vorstellungen von einer Einwanderungsgesellschaft. Heute müssen wir sagen: So geht das nicht weiter. Die Entwicklung – wenn man sie laufen ließe – würde uns überrollen. Das gilt auch für die Ausländerkriminalität, zum Beispiel bei den jugendlichen Intensivstraftätern. 80 Prozent von ihnen sind Ausländer oder aber Deutsche mit MigrantenHintergrund.

Was meinen Sie mit „überrollen“?

Wir werden eine Gesellschaft bekommen, in der Menschen auf Grund ihrer Chancenlosigkeit – kein Schulabschluss, keine Ausbildung, kein Arbeitsplatz – nur noch eine Möglichkeit sehen: Gewalt.

Was muss passieren?

Wir dürfen, wenn wir Integration wirklich wollen, Gesetzes- und Regelverstöße nicht länger dulden. Es muss jedem, der hier leben will, völlig klar sein, dass die Regeln einzuhalten sind, die sich die Gesellschaft hier gegeben hat. Wir haben nicht umsonst die Intensivtäter-Abteilung bei der Staatsanwaltschaft gebildet, die eng mit der Polizei, dem Jugendamt, den Jugendgerichten zusammenarbeitet, weil wir festgestellt haben: Es ist viel zu lange zugewartet worden.

Aber wie kommt es, dass muslimische Jugendliche in großer Zahl erkennen lassen, dass ihnen ziemlich gleichgültig ist, was hier mit ihnen passiert?

Das ist die schlichte Reflexion auf die Gesellschaft, der sie gegenüberstehen. Wir lassen diese Jugendlichen doch links liegen. Wir sind tolerant – aber das heißt auch: Jemand ist uns egal. Jugendrichter sagen mir, dass man mit normalen Erziehungsmaßnahmen, etwa einer Verwarnung, einen arabischen oder türkischen Jugendlichen nicht mehr erreicht.

Wenn ein Ausländer aus Eifersucht seine Frau erschlägt, werten Richter die verletzte Ehre oft als strafmildernd. Halten Sie das für falsch?

Ja, das halte ich für einen Fehler. Damit setzen wir das Zeichen, dass es nicht so schlimm ist, was jemand getan hat.

Das Signal bedeutet: Wir akzeptieren eure Sitten und Gebräuche…

Wir müssen andere Zeichen setzen. Etwa bei der Zwangsheirat und der Nötigung: Wir müssen darauf hinweisen, dass bei uns Menschenrechte gelten, und zwar für alle. Die haben wir zu verteidigen. Wer hierherkommt, ist dem deutschen Gesetz unterworfen und muss sich daran halten. Wenn eine Frau hier beschnitten worden ist, darf man nicht sagen: Das ist keine richtige Körperverletzung, denn wäre sie in ihrem Herkunftsland geblieben, wäre das dort straflos möglich gewesen.

Sie appellieren an diejenigen, die bis jetzt die Weichheit der multikulturellen Gesellschaft geschätzt haben, unsere Werte hier ernster als bisher zu nehmen?

Ja. Das sehe ich so. Weil wir ja eigentlich stolz sind auf unsere Grundrechte und unsere Verfassung. Und nicht umsonst gibt es eine Menge Staaten, die früher diktatorisch beherrscht worden sind und heute mit der Demokratie auch unsere Konstitution bei sich einführen. Weil sie die Menschenrechte beachtet, ohne andere Kulturen zu diskriminieren. Toleranz muss da ein Ende haben, wo man feststellt, dass Grundwerte missachtet werden.

Sehen Sie da Verachtung für den deutschen Rechtsstaat?

Ganz bestimmt. Eltern erkennen die Entscheidungen der Gerichte oft nicht an. Dadurch werden sie auch von den Kindern nicht anerkannt. Wir können uns nicht damit abfinden, dass wir in die arabischen Großclans nicht reinkommen. Unser Gesetz gibt vor: Wenn ein Erziehungsversagen vorliegt, kann man auch die Eltern belangen, weil das Kindeswohl gefährdet ist. Begeht mein Kind wiederholt Straftaten, ohne dass ich eingreife, bin ich als Elternteil belangbar. Aber in die Tat umgesetzt wird das nur ganz selten.

Warum?

Ich kann das überhaupt nicht verstehen. Wir haben ja auch den Familienrichter, der Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht – und sei es auch nur vorübergehend – entziehen kann, wenn die Erziehung offensichtlich Not leidend ist. Aber weil die Behörden nicht eng zusammenarbeiten, passiert oft nichts. Zwischen den Möglichkeiten und deren Umsetzung klafft eine Distanz, dass einem angst werden kann.

Sie wollen die Zwangsheirat unter Strafe stellen. Hat so ein Gesetz mehr als nur symbolischen Charakter?

Zwangsheirat ist schon heute eine Straftat und wird von der Nötigung erfasst. Ich habe aber mit vielen Türkinnen und Inderinnen darüber gesprochen, ob die Zwangsheirat als spezifischer Tatbestand sinnvoll wäre und mir wurde gesagt: Es ist hilfreich, wenn die Väter und die Mütter wissen, dass es sich dabei in Deutschland um eine Straftat handelt. Das ist für die Eltern eine ganz andere Schwelle.

Aber wie wahrscheinlich ist es, dass eine türkische Frau die eigenen Eltern anzeigt?

Das kann nicht allein durch gesetzliche Regelungen erreicht werden, aber sie können einen wichtigen Beitrag leisten. Nehmen wir das Gewaltschutzgesetz und die häusliche Gewalt insgesamt, wo wir einen Boom von Anzeigen haben. Waren es 1997 noch circa 3700 Verfahren, hat sich die Zahl im Jahr 2003 auf fast 11 000 Verfahren erhöht. Allein dafür, dass die Dunkelziffer kleiner wird, lohnt es sich doch, ein Gesetz zu machen.

Auf Urteile der unabhängigen Richter haben Sie keinen Einfluss als Justizsenatorin. Hat denn auch bei den Richtern inzwischen ein Bewusstseinswandel eingesetzt?

Das ist eine Frage der Fortbildung.

Bitte?

Wenn ein Richter der Auffassung ist, dass er solche gesellschaftlichen Realitäten nicht zu berücksichtigen hat, braucht er eine Fortbildung. Wenn er die entsprechenden Aufsätze in den Fachzeitschriften nicht liest, dann müssen ihm die Augen geöffnet werden. Also muss eine Gelegenheit geschaffen werden, wo Gespräche geführt werden. Sonst kommt man an einen Richter, der völlig unabhängig arbeitet, nicht heran. Wir haben jetzt in der letzten Justizministerkonferenz einen Beschluss gefasst, dass wir bis zum nächsten Jahr versuchen, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, nach der auch die Richter verpflichtet werden, sich an Fortbildungsveranstaltungen zu beteiligen.

Und wie holt man Integration nach?

Man wird diejenigen, die sich in eigene ethnische Bezirke zurückgezogen haben, nicht so schnell da herausbekommen. Versuchen sollten wir es trotzdem.

Was schlagen Sie vor?

Kinder – auch deutsche –, die im Alter von drei Jahren einen entsprechenden Sprachtest nicht bestehen, müssen zum Kitabesuch verpflichtet werden. Aber nicht nur die Kinder, sondern auch die Mütter müssen mit Deutschunterricht zwangsbeglückt werden. Ferner sollte klar sein: Jugendliche, die die Schule nicht schaffen, bedürfen weiterer Förderung als bisher – und zwar nicht erst, wenn sie gescheitert sind, sondern vorher. Solche Fördermaßnahmen muss man sich dann eben auch was kosten lassen. Das zahlt sich irgendwann wieder aus.

Das Interview führten Katja Füchsel und Werner van Bebber

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