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Berlin: Martin Semmelrogge vor Gericht: Auftritt Nummer 28

Jetzt droht dem Schauspieler eine Haftstrafe ohne Bewährung

Er hat so oft Besserung gelobt. Doch Martin Semmelrogge kann es einfach nicht lassen. Immer wieder überschreitet er Grenzen, die ihn vor Gericht bringen. Am Montag ist es wieder einmal so weit. Weil er ohne Führerschein gefahren sein soll, muss sich der 48-jährige Schauspieler vor dem Verkehrsrichter verantworten. Es dürfte für den Mann, der in seinen Filmrollen meist den Bösewicht spielt, sein inzwischen 28. Auftritt als Angeklagter sein.

Semmelrogge wurde am 8. April letzten Jahres ohne nötige Papiere hinter dem Steuer eines Porsche erwischt. Es war kurz vor sieben Uhr am Reichpietschufer. Der Wagen war etwas zu schnell unterwegs, mit etwa 60, obwohl dort nur Tempo 50 erlaubt ist. Als er keinen Führerschein vorzeigen konnte, wird dem Schauspieler die Brisanz der Sache schnell klar geworden sein. Er stand unter Bewährung. Als mehrfacher Verkehrssünder. Jede weitere Verurteilung könnte also Widerruf und Gefängnis bedeuten – zwei Jahre Haft drohen ihm aus früheren Urteilen.

Dabei ist es noch nicht so lange her, dass sich der rotblonde Schauspieler vor einem Verkehrsrichter als geläutert beschrieben hatte. Er sei zu der Einsicht gelangt, dass das „Kick-Leben“ nichts bringt, beteuerte er. Er habe wegen seines Alkoholkonsums eine Therapie gemacht und sich „ein schönes Mountainbike und eine Radlerhose“ gekauft. Das Berliner Amtsgericht gab Semmelrogge im Juni 2000 im Prozess um Fahren ohne Führerschein eine Chance, verhängte ein Jahr Haft auf Bewährung. Wenige Tage zuvor war er in Bielefeld wegen Trunkenheit am Steuer zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Und sehr milde zeigte sich ein Berliner Amtsrichter im Sommer 2002. Da stand Semmelrogge vor Gericht, weil er einen Flughafenangestellten beschimpft hatte. Der Mann wollte doch den Hirtenhund-Mischling des Schauspielers in den Frachtraum stecken. Da rastete Semmelrogge aus. Übrigens zum zweiten Mal auf dem Flughafen Tegel. Dort hatte er schon einmal ganz tief in die Zoten-Kiste gegriffen und zwei Damen als „Scheiß- Weiber“ beleidigt. Das letzte Verfahren um Beleidigung jedenfalls wurde nach dreistündiger Verhandlung gegen Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld eingestellt. Semmelrogge zückte damals sofort sein Scheckbuch und zahlte im Gerichtssaal. So glimpflich wird er diesmal wohl nicht davonkommen.

Kerstin Gehrke

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