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Polizisten sind in einem Waldstück nahe Storkow (Brandenburg) am auf der Suche nach Spuren, die zum Entführer eines Berliner Investment-Managers führen könnten. Der Prozess gegen den sogenannten «Maskenmann» steht vor dem Abschluss.

© Nestor Bachmann/dpa

"Maskenmann"-Fall: Polizei leitet nach Urteil interne Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft hat bekannt gegeben, im "Maskenmann"-Prozess die Strukturen der polizeilichen Arbeit prüfen zu wollen. Die Ermittlungen waren in die Kritik geraten.

Nach dem Urteil im „Maskenmann“-Prozess wird nun die umstrittene Ermittlerarbeit der Polizei intern überprüft. Noch in dieser Woche nimmt eine Prüfgruppe unter Leitung eines Beamten des Landeskriminalamtes ihre Arbeit auf, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums am Mittwoch sagte. Es solle untersucht werden, wie die Arbeit in der Soko „Imker“ genau ablief –von der Organisation, über die Arbeitsweise bis hin zum Verhältnis zwischen den Ermittlern.

Man habe mit der Einsetzung eigens gewartet, bis ein Urteil im dem Maskenmann-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) gefallen sei, um nicht einen falschen Eindruck zu erwecken. Beamte hatten in dem Indizienprozess ausgesagt, dass sie nicht in alle Richtungen hätten ermitteln durften, wegen kritischer Fragen gemobbt und teilweise aus der Mordkommission gedrängt worden seien. Ihre Chefs bestritten das.

Die Verteidiger legten Revision ein 

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte den angeklagten Mario K. am Freitag wegen zweier Angriffe auf die Unternehmerfamilie P. in Bad Saarow und wegen der Entführung des Investmentbankers Stefan T. am Storkower See südöstlich von Berlin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Querelen in der Polizei wurden in der Urteilsbegründung aber nicht einmal erwähnt. Der vorbestrafte 47-Jährige hatte in dem Indizienprozess die Taten bestritten.

Die Verteidiger des früheren Dachdeckers aus Berlin legten wenige Stunden nach dem Urteilsspruch Revision ein. Der Täter hatte bei den Taten 2011 und 2012 jedes Mal eine Art Imkermaske, eine Sturmhaube oder einen Helm getragen.

Angeblich wurden entlastende Fakten gestrichen

Bundesweites Aufsehen erregte der Prozess, weil immer wieder die Ermittlerarbeit in den Fokus rückte. In der Verhandlung äußerten Beamte Zweifel an den Angaben des Entführungsopfers und berichteten, dass kritische Fragen nicht erlaubt gewesen seien. Eine Polizistin sagte zudem, sie habe von einer Kollegin erfahren, dass aus einem Bericht Fakten gestrichen werden sollten. Fakten, die den Angeklagten entlastet hätten.

Jetzt soll die interne Prüfgruppe das alles aufarbeiten. Auch der Landespolizeipfarrer und die Personalvertretung seien einbezogen, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums. Er betonte zugleich: „Es geht ausdrücklich nicht um Ermittlungen gegen einzelne Personen, sondern um Strukturen.“ Polizeipfarrer Sven Täuber hatte bereits Ende 2014 mit Blick auf die Maskenmann-Ermittlungen die Zustände in der Polizei scharf kritisiert.

Opposition begrüßt interne Ermittlungen

Das Innenministerium und die Polizeiführung würden von den Polizeibeamten kritiklosen Gehorsam verlangen. Die Polizisten würden über eine „Schönschreibe- und Erfolgsmeldekultur wie zu besten DDR-Zeiten“ klagen, hatte Täuber gesagt. Dennoch soll auch er in die Aufarbeitung einbezogen werden.

Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) selbst hatte gegenüber dem Tagesspiegel bereits kurz nach der Urteilsverkündung polizeiinterne Nachbereitung der Maskenmann-Ermittlungen angekündigt. Es müsse ausgewertet werden, was in den Strukturen, in der Zusammensetzung der Teams nicht optimal gewesen sei.

Die Opposition im Landtag begrüßte, dass die internen Querelen im Maskenmann-Fall nun aufgearbeiter werden. CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher erklärte jedoch, es sei fraglich, ob eine Prüfgruppe unter Leitung eines Brandenburgrer LKA-Beamten vollumfänglich und nachhaltig arbeiten kann.

„Damit programmiert der Innenminister vielmehr Zweifel, ob eine Aufarbeitung im eigenen Saft wirklich gelingen kann“, sagte Lakenmacher. „Angesichts der Schwere der Kritik, die von einzelnen Beamten erhoben wurde, ist es vielleicht ratsam, unabhängige Prüfer, zum Beispiel aus anderen Bundesländern einzubinden. Solche externen Prüfgruppen, besetzt mit hochrangigen Poliziebeamten anderer Bundesländer wurden auch schon oft in Deutschland eingesetzt.“

Grünen-Innenexpertin Usrula Nonnemacher sagte, beim hochgradig strittigen Ermittlungsverfahren im Fall Maskenmann „besteht der dringende Verdacht, dass grob gegen den Grundsatz eines objektiven Ermittlungsverfahrens verstoßen worden ist“. Allerdings dürfe es jetzt bei der behördeninternen Prüfung allein nicht bleiben. Sie erwarte, dass Schröter nach Abschluss der Prüfunf ausführlich den Landtag über die Ergebnisse informiert.

Es geht nicht um eine Aufhebung des Urteils

Indes wollen jetzt auch die Anwälte von zwei Nebenklägern vorsorglich Revision gegen das Urteil einlegen. Anwalt Manuel Operhalsky bestätigte einen rbb-Bericht. Er vertritt die Tochter einer Millionärsfamilie, auf die der „Maskenmann“ im Kurort Bad Saarow schoss. Die junge Frau konnte damals fliehen.

Operhalsky betonte: „Es geht uns nicht darum, eine Aufhebung des Urteils und eine Neuauflage des Prozesses zu erwirken.“ Das schriftliche Urteil liege noch nicht vor, erläuterte er. Mit der Revision wolle man sich eine Tür offen halten, wenn es um Details der rechtlichen Bewertung des Gerichts zu den einzelnen Taten geht.

Ob gegen Polizisten ermittelt wird, ist unklar

Die Frist für die Revision läuft Ende der Woche ab. Operhalsky bestätigte, dass neben ihm auch der Anwalt der Mutter der Millionärsfamilie Revision einlegen will. Der „Maskenmann“ hatte die Frau Monate vor den Schüssen auf die Tochter vor ihrer Villa niedergeknüppelt.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) prüft nun, ob sie Ermittlungen gegen Polizisten, die als Zeugen im Maskenmann-Prozess auftraten, sich gegenseitig Anschuldigungen machten und gegenteiligen Aussagen machten, einleitet. „Im Wesentlichen prüfen wir Aussagen von Beamten“, sagte ein Behördensprecher am Mittwoch dem Tagesspiegel.

Bereits vor einiger Zeit sei ein Prüfvorgang angelegt worden. Jetzt werde sich die Staatsanwaltschaft noch die schriftliche Urteilsbegründung anschauen und dann „sorgfältig überlegen, ob gegen Zeugen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird“. (mit dpa)

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