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Auch die Justiz hatte Zweifel an der Anklage gegen Mario K. im Maskenmann-Prozess.

© Patrick Pleul/dpa

Maskenmann-Prozess: Auch Justiz zweifelte an der Anklage

Auch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hatte Zweifel an der Anklage im Maskenmann-Prozess gegen Mario K. aus Berlin-Marzahn.

Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hat schon vor dem sogenannten Maskenmann-Prozess Bedenken gegen die Anklage angemeldet. Das berichtet "Der Tagesspiegel" (Montag-Ausgabe). Die Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen den Dachdecker Mario K. aus Berlin-Marzahn, dem zwei Überfälle auf eine Berliner Unternehmerfamilie 2011 und die Entführung eines Berliner Investmentbankers 2012 zur Last gelegt werden, war berichtspflichtig bis hoch zum Justizministerium. Als die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) die fertige Anlage vorlegte, äußerte der Generalstaatsanwalt bei der Weiterleitung an das Justizministerium Bedenken. Der Grund: Die Beweislage erschien der obersten Anklagebehörde zu dünn und insgesamt nicht gut. Das Landgericht ließ die Klage jedoch nach wochenlanger Prüfung zu. Der im März 2014 eröffnete Prozess steht kurz vor dem Abschluss.

Keine Ermittlungen gegen verdächtigen Polizisten

Die anhaltende Kritik an einseitig geführten Ermittlungen wurde durch Tagesspiegel-Recherchen vom Wochenende zu bislang nicht geprüften Indizien gegen einen zweiten Verdächtigen verstärkt. Die Verteidigung, die am Freitag ihr Plädoyer halten soll, sprach von neuen Erkenntnissen, an denen man nicht mehr vorbeikomme. Demnach ist gegen einen verdächtigen Polizeibeamten nicht ausreichend ermittelt worden. Dessen Handy war bei allen drei Taten in der jeweiligen Funkzelle am Tatort zur Tatzeit. Zudem besaß er sechsstellige Schulden, was ein mögliches Motiv sein könnte, kennt sich in der Gegend der Taten gut aus und kannte offenbar auch die Familien der Opfer.
Brandenburgs CDU und Grüne erwägen angesichts der neuen Entwicklungen die Beantragung eines Untersuchungsausschusses. Da der gesamte Maskenmann-Fall wie bei der Anklageschrift eine Berichtssache – auch im Innenministerium Brandenburgs – war, also die politisch Verantwortlichen informiert waren, könnte ein Untersuchungsausschuss weitere Brisanz bergen.

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