zum Hauptinhalt
Entführung per Paddelboot. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass es der Angeklagte war, der auf diesem Foto sein Gesicht verbirgt.

© dpa

Maskenmann-Prozess: Umstrittene Kriminologin als Sachverständige abgelehnt

Eine Kriminologin hatte an der Geschichte des Entführungsopfers gezweifelt und dem Mann eine „narzisstische Persönlichkeitsstörung“ diagnostiziert. Ohne ausreichende Kenntnisse, urteilte nun das Gericht.

Der Vorsitzende Richter redete nur fünf Minuten lang, aber dann hatte er alle Gründe geliefert, aus denen ein Sachverständigen-Dokument Makulatur und ein Fall für den Papierkorb ist. Ein Dokument, das die Polizei im Fall der spektakulären Entführung eines Unternehmers in Storkow in Aufregung versetzt hatte. Denn eine Kriminologin hatte „deutliche Zweifel an der Darstellung einer Entführung“ geäußert, und diese Zweifel im so genannten Maskenmann-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) mehrfach wiederholt.

Allerdings waren die Belege für ihre These so wild und fast abenteuerlich, dass das Gericht die Kriminologin am Dienstag als Sachverständige abgelehnt hat. Die Kammer entsprach damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht warf der Kriminologin, die sich als Expertin für Kommunikationsanalyse bezeichnet, vor, sie habe dem Opfer der Entführung „so viel Misstrauen entgegengebracht, dass an ihrer Unabhängigkeit als Sachverständige Zweifel angebracht sind“.

Die Kriminologin war von der Kripo um eine Einschätzung der Aussagen des Opfers gebeten worden und hatte bei dem Entführten eine „narzisstische Persönlichkeitsstörung“ diagnostiziert. Grundlage dafür war ein Satz des Opfers. Dessen Familie hatte einen Hund gekauft, und das Opfer bezeichnete die Verkäufer als „einfache Leute“. Aus Sicht des Gerichts hatte sie diese Diagnose gestellt, „obwohl sie keine ausreichenden psychologischen Kenntnisse besitzt“. Die Kriminologin hatte lediglich im Nebenfach Psychologie studiert und mit dem Magister abgeschlossen. „Sie hatte damit Aussagen außerhalb ihres Fachbereichs gemacht“, urteilte das Gericht.

Aussagen des Opfers als „völligen Schwachsinn“ abgetan

Die Kriminologin hatte auch aufgrund von Bewegungen und Mimik erklärt, das Opfer habe gelogen. „Sie hat damit Aussagen getroffen, ohne die notwendigen Fachkenntnisse zu besitzen“, erklärte das Gericht.

Zudem hatte die Kriminologin Aussagen des Opfers zu seiner Entführung als „völligen Schwachsinn“ abgetan. Das Opfer hatte erklärt, es sei auf einer Luftmatratze liegend von einem Kanu durch den Storkower See gezogen worden. Mit ihrer Einschätzung habe sich die Kriminologin „so weit von den Anforderungen an die Unabhängigkeit einer Sachverständigen entfernt, dass die Wortwahl auch nicht mehr als sprachliche Entgleisung betrachtet werden kann“.

Die Kriminologin hatte vor Gericht zwar immer wieder darauf hingewiesen, dass sie kein offizielles Gutachten, sondern nur eine „Einschätzung“ geliefert habe, aber für das Gericht spielte das keine große Rolle. „Sie hat gewusst, dass ihre Einschätzung zu den Akten genommen würden“, sagte der Vorsitzende Richter.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false