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Mathe-Panne: Bildungssenator schweigt zum Hamburger Weg

In Hamburg sind die Prüfungsaufgaben für den Mittleren Schulabschluss vorab durchgesickert, in Berlin auch. In Hamburg müssen nur die „Verdächtigen“ nachschreiben, in Berlin alle 28.000 Schüler. Dieser Widerspruch beschäftigt in Berlin Schüler und Lehrer.

In Hamburg sind die Prüfungsaufgaben für den Mittleren Schulabschluss vorab durchgesickert, in Berlin auch. In Hamburg müssen nur die „Verdächtigen“ nachschreiben, in Berlin alle 28 000 Schüler. Dieser Widerspruch beschäftigte gestern in Berlin Schüler und Lehrer. Bis Redaktionsschluss gab es noch keine Stellungnahme der Bildungsverwaltung zum Hamburger Vorgehen. Stattdessen schickte sie allen Oberschulen die Mitteilung, dass am Montag ab 6.50 Uhr die neuen Prüfungsaufgaben angeliefert werden.

Unklar war am Mittwoch auch noch, wie das Verwaltungsgericht auf den Antrag einer Schülerin auf Einstweilige Anordnung reagieren wird. Ihre Anwältin Sybille Schwarz bezieht sich auf die bisherige Rechtsprechung, aber auch auf den Verwaltungsrechtler Norbert Niehues. Der schreibt in seinem Standardwerk „Schule und Prüfungsrecht“, dass zwar die Chancengleichheit grundlegendes Prinzip und deshalb eine Prüfung zu wiederholen sei, wenn die Aufgaben vorher durchsickern. Davon könne man aber eine Ausnahme machen, wenn sich eingrenzen lasse, wer die Aufgaben kannte.

Genau dies hat Hamburg getan. Deshalb musste nur an zwölf von 122 Schulen nachgeschrieben werden. Die Hansestadt ging sogar noch weiter: Nur in einer einzigen Schule mussten alle 150 Zehntklässler wiederholen, sonst nur einzelne Klassen oder einzelne Schüler. „Grob geschätzt waren es 500 von 6500 “, berichtet Annegret Witt-Barthel von der Hamburger Schulbehörde. Wenn alle nochmal rangemusst hätten, „wäre der absolute Volksaufstand gewesen“, glaubt sie.

Das abweichende Hamburger Vorgehen dürfte die Berliner Schülerwut noch mehr anfachen: Heute wollen sie um 14 Uhr erneut demonstrieren. „Ich hätte mir das Hamburger Verfahren gut für Berlin vorstellen können“, sagt Ralf Treptow vom Verband der Oberstudiendirektoren. Auch Eidesstattliche Versicherungen nicht betroffener Schüler wären eine Möglichkeit, um den Kreis der Nachschreiber einzugrenzen, sagt er.

Das sieht sein Kollege Wolfgang Harnischfeger von den GEW-Schulleitern anders. Er hält nichts von Eidesstaatlichen Versicherungen in einem solchen Fall und er möchte als Direktor auch nicht selbst entscheiden, wer nachschreiben muss. „Da würde die Verwaltung nur die Verantwortung abschieben“, wehrt Harnischfeger ab. Susanne Vieth-Entus

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