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Berlin: Mauergrundstück: Geld wird nicht erstattet

Gericht weist Klage ab

Ein ehemaliger MauergrundstückEigentümer ist gestern vor dem Landgericht gescheitert. Er wollte seinen Besitz kostenlos zurückhaben und warf der Bundesregierung Rechtsbruch vor. Die gibt Alt-Eigentümern ihre einst von der DDR enteigneten Mauergrundstücke nur zurück, wenn sie 25 Prozent des Wertes zahlen. Das Gericht lehnte die Klage ab, weil der Rückkaufvertrag nicht fristgerecht angefochten wurde. Der Kläger hätte den Bescheid der Oberfinanzdirektion (OFD) von 1997 anfechten können. Stattdessen habe er bezahlt und so einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag könne nicht nachträglich für nichtig erklärt werden. Laut OFD sind in Berlin 139 Verfahren über ehemalige Mauergrundstücke offen, 444 Fälle sind erledigt. dpa

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