zum Hauptinhalt

Berlin: Mehr als 200 Euro im Jahr für Schulbücher Berliner Eltern kamen bisher günstig weg

Viele Eltern müssen in Zukunft deutlich mehr zahlen als erwartet – dafür bekommen ihre Kinder aktuellere Lektüre In den Bundesländern gibt es vier verschiedene Zuzahlungssysteme

Das Ende der Lernmittelfreiheit wird für die Eltern deutlich teurer als bislang angenommen. Nach neuen Berechnungen der Bildungsverwaltung kosten Grundschulbücher pro Jahr im Schnitt 80 Euro. In der Oberschule dürften es durchschnittlich rund 140 Euro sein, in der siebten Klasse sogar über 200 Euro. Elternvertreter haben Proteste angekündigt. Der Landesschulbeirat hält es nicht für ausreichend, nur Wohngeldempfänger beim Kauf der Schulbücher zu unterstützen.

„Seit Anfang des Jahres sind die Belastungen der Familien ohnehin deutlich höher geworden“, sagt Peter Wisniewski, der Vorsitzende des Landesschulbeirates. „Viele Eltern wissen nicht mehr, wie sie dies alles noch bezahlen sollen.“ Der Beirat wollte sich bereits gestern Abend mit dem Thema befassen. Die Eltern geben zu bedenken, dass sie ohnehin ständig zur Kasse gebeten werden: Arbeitshefte, Schreibmaterialien und Klassenfahrten schlagen erheblich zu Buche und summieren sich leicht auf 300 bis 400 Euro im Jahr. Außerdem müssen die meisten Eltern auch jetzt schon Atlanten und Wörterbücher selbst bezahlen.

Bei der Zuzahlung zu den Schulbüchern gibt es allerdings große Unterschiede zwischen den Schulen. Manche Kollegien erwarten seit langem von den Eltern, dass sie einen Großteil der Bücher selbst anschaffen, weil die öffentlichen Zuweisungen entweder nicht ankommen oder nicht ausreichen. „Lernmittelfreiheit gibt es doch auch jetzt schon nicht mehr“, meint etwa Gerhard Rähme, Leiter der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule. In seinen siebten Klassen müssen die Eltern rund 50 Euro zuzahlen, denn das Kollegium will nicht, dass die Kinder mit den veralteten Büchern aus den Schulbeständen arbeiten.

Dies ist allerdings nicht die Regel. Im Schnitt tragen Berliner Eltern nur elf Prozent der Schulbuchkosten (siehe Grafik). Ansonsten müssen die Schulen mit den öffentlichen Zuschüssen auskommen, die pro Jahr und Kind bei 30 bis 110 Euro je nach Schultyp liegen. Diese Beträge reichen allerdings nur dann, wenn die Bücher vier Jahre oder länger benutzt werden. Die Erfahrung zeigt, dass es Unmengen veralteter Bücher in den Schulen gibt. Deshalb begrüßte die FDP gestern auch die Abschaffung der Lernmittelfreiheit unter Hinweis auf den Zugewinn an aktuellen Büchern.

Zudem tendierten Schüler dazu, mit eigenen Büchern sorgsamer umzugehen als mit staatlichem Eigentum. So argumentiert Mieke Senftleben, bildungspolitische FDP- Sprecherin der FDP-Fraktion. Für den sorgsamen Umgang spreche auch, dass damit die Chancen steigen, die Bücher später weiterverkaufen zu können.

Noch ist unklar, wie die Entlastung einkommensschwacher Familien beim Schulbuchkauf abgewickelt werden soll. Bildungssenator Klaus Böger (SPD) legt Wert darauf, dass nicht nur Sozialhilfe-, sondern auch Wohngeldempfänger von der Zuzahlung frei gestellt werden. So werde erreicht, dass etwa auch eine allein erziehende Studentin mit Kind, die keine Sozialhilfe bekommt, die Unterstützung erhalten könne. Angedacht ist, dass die Wohngeldempfänger Gutscheine für die Schulbücher erhalten. Diese Gutscheine, so eine Überlegung des Bildungssenators, könnte man in den Buchhandlungen abgeben, die sich das Geld von den Bezirksämtern wiederholen. Die Bezirke verwalten auch bisher schon die Budgets für Lernmittel.

Noch bleibt der Bildungsverwaltung Zeit, das Prozedere zu planen. Denn die endgültige Entscheidung über die Abschaffung der Lernmittelfreiheit fällt das Abgeordnetenhaus erst am 10. April in Zusammenhang mit der Verabschiedung des am Dienstag vorgelegten Nachtragshaushaltes. Erst dann muss Senator Böger eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, die dann zum neuen Schuljahr in Kraft treten wird.

Damit die Abgeordneten überhaupt abschätzen können, welche Ausgaben auf die Familien zukommen, hat die Bildungsverwaltung schon mal Modellrechnungen für die sechs Grundschulklassen angestellt. Demnach kosten die Bücher für die erste Klasse im Schnitt 45 Euro, für die zweite Klasse 58 Euro, für die dritte und vierte Klasse je 83 Euro und für die fünfte und sechste Klasse je 116 Euro. Für die Berliner Oberschulen gibt es diese Zahlen noch nicht. Sie dürften allerdings kaum von Hamburg abweichen, wo nach Angaben der Schulbuchverlage in der gymnasialen Mittelstufe (Klasse 7 – 10) beispielsweise rund 144 Euro pro Jahr aufgewendet werden müssen.

Für die Schulbücher ihrer Kinder mussten Berliner Eltern bislang vergleichsweise wenig zahlen. In dieser Stadt beträgt der elterliche Anteil elf Prozent, den Rest übernimmt der Staat. Damit liegt Berlin gleichauf mit Hamburg und Baden-Württemberg. Im Saarland tragen Mütter und Väter hingegen sogar 79 Prozent der Kosten – dies hat das Institut für Bildungsmedien in Frankfurt/Main in einem bundesweiten Vergleich errechnet.

Grundsätzlich gibt es vier verschiedene rechtliche Systeme bei der Schulbuchbeschaffung: Die Ausleihe für jeden bieten – jedenfalls auf dem Papier – Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Bremen und Baden-Württemberg. Allerdings gibt es in der Praxis erhebliche Elternzuzahlungen, wie die Graphik zeigt. Ausleihe mit teilweiser Elternbeteiligung sehen Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und – bisher – Berlin vor. Dies bedeutet etwa für Bayern, dass die Eltern über ein Drittel der Bücher selbst kaufen. Eine pauschale Beteiligung von rund 50 Prozent gibt es in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Am stärksten müssen die Eltern dort zuzahlen, wo es lediglich ein Bonussystem für sozial Schwache gibt: im Saarland und in Rheinland-Pfalz.

Zwischen der Beteiligungsform und der Aktualität der Bücher gibt es aber keinen unmittelbaren Zusammenhang. Der Verband der Schulbuchverlage berichtet, dass etwa Baden-Württemberg besonders kurze Laufzeiten der Bücher hat, weil die öffentlichen Kassen einfach voller sind als andernorts. Besonders alte Schulbücher – also die längsten Ausleihfristen – „leisten“ sich Bayern und Bremen. Hier kommt es häufig vor, dass Bücher 10 bis 15 Jahre lang genutzt werden. Berlin liegt bei den Ausleihfristen im Mittelfeld, berichtet Rino Mikulic, Sprecher der Schulbuchverlage.

Dass das Berliner System trotz der angeblichen „Lernmittelfreiheit“ bundesweit als System mit „punktueller Elternbeteiligung“ gewertet wird, liegt daran, dass Berufsschüler ihre Bücher selbst kaufen müssen - selbst dann, wenn sie keine Lehrstelle haben. Außerdem ist es seit langem üblich, dass die Eltern etwa Atlanten selbst anschaffen. Susanne Vieth-Entus

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false