zum Hauptinhalt

Berlin: Menschenhandel: Zeugendürfenlänger in Berlin bleiben Innensenator Körting verlängerte Aufenthaltsdauer für aussagewillige Frauen auf ein Jahr

Das Geschäft mit Menschenhandel läuft gut. Milliarden werden jährlich mit illegal arbeitenden Thailänderinnen und Osteuropäerinnen verdient.

Von Sabine Beikler

Das Geschäft mit Menschenhandel läuft gut. Milliarden werden jährlich mit illegal arbeitenden Thailänderinnen und Osteuropäerinnen verdient. Nach EU-Angaben schleusen Händlerringe 500 000 Frauen und Mädchen jährlich nach Europa. Mindestens 140 000 Frauen arbeiten gegen ihren Willen in Deutschland. Die meisten Frauen werden zur Prostitution gezwungen. Die strafrechtliche Verfolgung der Drahtzieher scheitert oft an fehlenden Beweisen. Der Erfolg der Anklage hängt meistens von den Aussagen der Frauen ab. Bisher erhielten aussagewillige Opfer in Berlin eine Duldung von drei Monaten, die verlängert werden konnte. Per Weisung hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) in dieser Woche diese Duldung auf ein Jahr verlängert. Nach Angaben der Innenbehörde nimmt Berlin mit der Dauer der Duldung eine Vorreiterrolle im Umgang mit Menschenrechtsopfern ein.

„Die Regelung wird beiden Seiten gerecht. Der Staat ist auf aussagewillige Frauen angewiesen, um Schleuserringe zu zerschlagen. Das Opfer hat die Gewissheit, mindestens ein Jahr in Deutschland bleiben zu können, gegebenenfalls länger“, sagte Körting dem Tagesspiegel. Solche Strafverfahren dauerten auch mindestens ein Jahr. Bisher sind 31 aussagewillige Frauen den Behörden bekannt.

Automatisch erhalten diese Frauen auch eine Bedenkzeit von vier Wochen. „Viele Frauen fühlen sich schuldig wegen ihrer Arbeit und wurden von den Freiern davor gewarnt, mit der Polizei zusammenzuarbeiten“, sagte Heike Rudat, Dezernatsleiterin für Rotlicht- und Schleusungskriminalität beim Landeskriminalamt Berlin. 2003 ermittelten die Beamten in Berlin in 75 bis 80 Fällen von Menschenhandel neben anderen Fällen von bandenmäßiger Einschleusung. „Wie erfolgreich ein Verfahren ist, steht und fällt mit der Aussage der Frau, weil erfahrungsgemäß wenig Beweismittel zu finden sind“, sagte Rudat.

Seit vergangenem Jahr gibt es in Berlin ein Kooperationsabkommen zwischen Polizei und Beratungsstellen gegen Menschenhandel wie In Via, Ona oder Ban Ying. „Wir beraten die Frauen in ihrer Muttersprache, und sie können in Zufluchtswohnungen in Ruhe über ihre Aussage nachdenken“, erzählt Nivedita Prasad von Ban Ying.

Das Risiko von Menschenhändlern ist gering. Die Frauen werden oft gar nicht gefesselt oder eingesperrt – sie spüren unsichtbare Ketten: Ihre Familien in den Herkunftsländern sind den Zuhältern oft bekannt. Spätestens wenn die Familie zu Hause bedroht wird, wollen die Frauen dann nicht mehr aussagen. Sagt ein Opfer aus und droht ihm deshalb bei Rückkehr in sein Heimatland Lebensgefahr, dann kann es nach der Duldung ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Bisher ist das nur in wenigen Fällen passiert.

Das Geschäft mit der Zwangsprostitution ist brutal: Pro Freier erhielt Christina für 20 Minuten Sex 40 Euro. Davon musste die Ukrainerin 15 Euro für das Zimmer in einem Hinterhof-Puff zahlen. Dann zogen ihre Zuhälter noch einmal 15 Euro für Zeitungsannoncen ab. Wurde sie mit ihrem Freier nicht in der Zeit „fertig“, musste sie fünf Euro drauflegen. Kondome hatte sie selbst zu zahlen. Bat sie um Geld, wurde sie bestraft: Sie musste mehr Freier „bedienen“ und alle gewünschten Sexualpraktiken machen. Nach einer Razzia sagte sie aus. Die Menschenhändler erhielten wegen Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit Menschenhandel mehrjährige Haftstrafen. Christina kehrte in ihre Heimat zurück.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false