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MERKZETTEL DER GUTEN ABSICHTEN: MERKZETTEL DER GUTEN ABSICHTEN

WIE GEHT’S?Die Stiftungs-Gründung muss mit Finanzamt und Stiftungsbehörde abgesprochen sein.

WIE GEHT’S?

Die Stiftungs-Gründung muss mit Finanzamt und Stiftungsbehörde abgesprochen sein. In Berlin berät die Senatsverwaltung für Justiz im Anerkennungsverfahren. Sie führt auch die Stiftungsaufsicht und ein Stiftungsverzeichnis.

RECHT UND STEUER

Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag zur Ausstattung von Stiftungen liegt bei 1 Million Euro. Er kann alle zehn Jahre einmal in Anspruch genommen werden. 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens kann man als Spenden absetzen. Erben, die ihr Vermögen innerhalb von 24 Monaten in eine Stiftung einbringen, können sich von der Erbschaftsteuer befreien lassen. ded

Im Netz: www.stiftungen.org und www.deutsches-stiftungszentrum.de

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