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Berlin: Michael Kniesel, Ex-Polizeipräsident in Bonn, über die aktuelle Diskussion

Michael Kniesel (54) war von 1988 bis 1993 Polizeipräsident in Bonn. Er arbeitet jetzt als Unternehmensberater.

Michael Kniesel (54) war von 1988 bis 1993 Polizeipräsident in Bonn. Er arbeitet jetzt als Unternehmensberater. Mit ihm sprach Armin Lehmann.

Herr Kniesel, geben Sie uns ein gutes Argument für eine Bannmeile.

Mir fällt ehrlich gesagt keines ein.

Was bedeuten Bannmeilen für die Arbeit der Polizei?

Einige versprechen sich, dass es die Arbeit einfacher macht. Es gibt aber auch Stimmen, die eine Ambivalenz sehen. Eine Bannmeile kann kontraproduktiv sein, weil Störer erst durch sie angezogen werden, die an den Ort des Geschehens wollen. Wenn Sie eine Bannmeile der Größe wie sie in Bonn existierte schützen wollen, dann brauchen sie schon eine Menge Personal, vor allem bei Aufmärschen von Rechten und Linken, die man dann auch noch auseinander halten muss. Umgekehrt, so war es oft in Bonn, wissen viele unbedarfte Demonstranten gar nicht, dass es eine Bannmeile gibt. Die gehen da rein, und die Polizei muss sie dann verfolgen, weil sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Das macht viel Arbeit.

Es ist jetzt nicht mehr schwer zu erraten, dass Sie ein Gegner der Bannmeile sind.

Ja, und zwar vor allem deswegen, weil ich glaube, dass wir für jede Demonstration und für jede Lage ein entsprechendes Konzept stricken können. Dafür haben wir das Versammlungsgesetz. Eine starre Bannmeile brauchen wir da nicht. Ganz im Sinne von Berlins Innensenator Werthebach, der beispielsweise rechte Demonstrationen verhindern will, könnten in Anwendung des Versammlungsgesetzes alle Register dafür gezogen werden.

Halten Sie das Vorhaben von Werthebach, in Berlin die Bannmeile auszuweiten, auch für demokratiegefährdend?

In gewisser Weise ja. Werthebach argumentiert rechtspolitisch, aber wenn man Änderungen will, muss man gucken, ob das mit Artikel 8 des Grundgesetzes, nämlich mit der Versammlungsfreiheit, vereinbar ist. Man kann dieses Grundrecht nicht durch das Versammlungsgesetz abbiegen. Man darf doch nicht vergessen, dass das Volk in Gestalt der Demonstranten die Parlamentarier mit seinem Anliegen konfrontieren will. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, die Demonstrationsfreiheit ist Kernbestand der Demokratie, sie ist die Pressefreiheit des kleinen Mannes. Wenn ich die nicht garantiere, ohne dass das heißt, nicht bei Straftaten einzuschreiten, dann kann das nur demokratieabträglich sein.

Herr Kniesel[geben Sie uns ein gutes Argument f&u]

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