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Berlin: Miet-Poker um einen Schulhof Kinder könnten Wiese wegen 200 Euro verlieren

Nach den Ferien könnte es für die Kinder der Zehlendorfer SüdGrundschule an der Claszeile eine böse Überraschung geben. Ein Teil des Schulhofs, auf dem sie vorgestern vor der Zeugnisvergabe noch tobten, wird möglicherweise abgesperrt.

Nach den Ferien könnte es für die Kinder der Zehlendorfer SüdGrundschule an der Claszeile eine böse Überraschung geben. Ein Teil des Schulhofs, auf dem sie vorgestern vor der Zeugnisvergabe noch tobten, wird möglicherweise abgesperrt. „Eine schöne Wiese mit Spielgeräten soll abgebaggert werden, weil die Bewag teuer verpachten will“, kritisierte am Mittwoch eine Sprecherin der Elternvertretung. Die beliebte, rund 1000 Quadratmeter große „Wiese“ wird als verlängerter Schulhof genutzt. Ein Wegfall wird von Schule und Eltern umso schmerzlicher empfunden, weil nach den Ferien zu den Erstklässlern noch rund 120 Hortkinder aufgenommen werden, die ausreichend Platz zum Spielen brauchen.

Um die „Wiese“, ein von Eltern gestaltetes Gelände mit grünem Hügel und diversen Spiel- und Klettergeräten, streiten sich Bezirk und Bewag. Es geht um die Miete. Denn dieser Schulhof-Teil, bislang auch von einer Kindertagesstätte genutzt, gehört der Bewag, und die verlangt Geld, das der Bezirk nicht mehr zahlen will. Für das Areal, das eigentlich zum davor liegenden Umspannwerk gehört, erhielt der Energieversorger bislang monatlich 1000 Euro. Das schien dem Bezirk angesichts der Haushaltslage nicht mehr tragbar, der Vertrag wurde nach Bewag-Auskunft zum 31. Juli gekündigt. „Wir können nicht jeden Preis für die Bewag-Wiese zahlen“, sagte Bildungsstadtrat Erik Schrader (FDP). Das Unternehmen bot inzwischen eine Miete von 500 Euro an, der Bezirk ist bereit, 300 Euro zu zahlen. Mit einer Entscheidung sei in den nächsten sechs Wochen zu rechnen, sagte der Stadtrat. Martina Neumann von der Bewag-Immobilienverwaltung wartete gestern auf eine offizielle Reaktion des Bezirks. Alle Verantwortlichen sollten sich zusammensetzen. Der Eigentümer eines Nachbargrundstücks sei an dem Gelände interessiert.C. v. L.

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