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In Berlin hat der Senat bereits einen Mietendeckel beschlossen.

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Mietendeckel in Berlin: Gutachten hält Maßnahmen des Mietendeckels für zulässig

Durcheinander um den Mietendeckel: Mehrere Gutachten halten ihn für verfassungswidrig – eine neue Untersuchung kommt allerdings zu einem anderen Schluss.

Nach mehreren Gutachten, denen zufolge der in Berlin geplante Mietendeckel verfassungswidrig sein könnte, kommen einige Rechtswissenschaftler nun zu einem anderen Ergebnis. In einem am Montag vorgestellten Gutachten im Auftrag der Rosa-Luxemburg- Stiftung heißt es, landesrechtliche Maßnahmen zur öffentlich- rechtlichen Regulierung der Mieten seien zulässig. Dies kollidiere nicht mit dem Bundesrecht, dem die Gestaltung des privaten Mietvertragsrecht obliege.

Für Berlin bedeute dies den Gutachtern vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik der Universität Bremen zufolge: „Sowohl ein Mietpreismoratorium als auch eine Mietpreisobergrenze beziehungsweise eine Mietpreisabsenkung sind weder vom Bundesrecht ausgeschlossen noch diesem gegenläufig.“ Der Landesgesetzgeber habe die Kompetenz, entsprechende Vorschriften einzuführen.

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Rot-Rot-Grün will die Mieten für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre lang auf dem Stand von Mitte 2019 einfrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen.

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Wenn die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind, soll die Senkung von Bestandsmieten möglich sein - allerdings erst neun Monate nach dem im ersten Quartal 2020 geplanten Inkrafttreten des Gesetzes.

Verfassungsklagen angekündigt

Berlin betritt hier juristisches Neuland, Verfassungsklagen gegen das Vorhaben sind schon angekündigt. Seit Monaten werden deshalb von allen Seiten Gutachten erstellt. Das deutsche Innenministerium argumentierte erst Anfang Dezember auf ähnliche Weise wie der Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier, der den Deckel am Wochenende als einen „unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Vermieter“ bezeichnete.

Das Gesetz sei laut Innenministerium grundgesetzwidrig, denn die Interessen der Eigentümer, wie sie das Grundgesetzt schützt, dürften nicht derart weit in den Hintergrund gerückt werden. Zu einem anderen Ergebnis kam im März dieses Jahres ein Gutachten im Auftrag der SPD-Fraktion: Die Juristen Franz Mayer und Markus Artz hielten den Mietendeckel damals für gesetzeskonform und kamen damit zum gleichen Schluss wie das neue Gutachten der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Linkspartei sieht sich bestätigt

Die Linke-Fraktion sieht sich in ihrem Kurs durch das Gutachten im Auftrag der ihr nahestehenden Stiftung bestätigt. „Wir fordern die Opposition und die Vermieterlobby deshalb dazu auf, endlich mit uns eine sachliche Debatte über die Einzelfragen des Gesetzes zu führen“, erklärte der Linke-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg. „Die Zeit, sich hinter dem plumpen und falschen Argument der Verfassungswidrigkeit zu verstecken, ist vorbei.“

Das Gutachten verdeutliche, schreibt Schlüsselburg, dass „sämtliche Regelungen des geplanten Mietendeckels“ dem Kompetenzbereich der Länder zuzuordnen seien. Dazu zählen neben dem Mietenmoratorium sowohl Mietobergrenzen als auch „die Möglichkeit zur Kappung des Mietzinses“. (mit dpa)

Elias Fischer

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