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Kolossal, ist nicht nur der Blick auf die Siedlung Heerstraße Nord, sondern auch der Kaufpreis.

© Kai-Uwe Heinrich

Mieterhöhungen werden zurückgenommen: Lompscher knickt ein im Streit um Gewobag-Wohnungen

Die landeseigene Gewobag kauft 6000 privatisierte Wohnungen zurück. Nun werden die Mieterhöhungen zurückgenommen – Lompscher verweist auf den Mietendeckel.

Gute Nachrichten für Mieter der Ado, unter anderem in der Heerstraße Nord. Die vor wenigen Monaten geforderten Mieterhöhungen werden zurückgenommen. Auf Drängen der SPD lenkte Senatorin für Wohnen Katrin Lompscher (Linke) ein und will auch solche Mieter entlasten, die den Mieterhöhungen zustimmten.

Schlecht ist die Nachricht für die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag. Diese hatte die vor Jahren zunächst privatisierten fast 6000 Wohnungen jüngst von der privaten Firma Ado zurückgekauft; zu einem ohnedies schon hohen Preis von 920 Millionen Euro. Grundlage waren dafür bestehende Mieteinnahmen.

Da diese nun geringer als erwartet sind, wird der Deal unvorteilhafter für die Staatsfirma. Die Geschäftsführer der Gewobag jedenfalls hatten eine generelle Rücknahme von Mieterhöhungen abgelehnt für die Wohnungen, die im Dezember auch formal auf die landeseigene Firma übertragen werden.

Die Rücknahme aller Mieterhöhungen hat Bausenatorin Lompscher zugesichert in einem Brief an dem aus Berlin in den Bundestag gewählten SPD-Abgeordneten Swen Schulz. Lompscher schreibt: „Ich bin der Meinung, dass die relevanten Erhöhungen mit Inkrafttreten des Mietendeckels rückgängig gemacht werden können und müssen und das selbst dann, wenn die Mieter der Erhöhung zugestimmt hatten“. Damit folgt die Senatorin Forderungen von SPD-Fraktionschef Raed Saleh, der in einer Senatssitzung scharf gegen die Last-Minute-Mieterhöhungen nach deren Bekanntwerden durch Tagesspiegel-Veröffentlichungen protestiert hatte.

Lompscher rückt damit von der Gewobag-Geschäftsführung ab, die keine Mieterhöhungen zurücknehmen will, sofern diese gesetzlich zulässig sind und Mieter ihnen zugestimmt haben. Aus Sicht von Noch-Eigentümer Ado sind die Mieterhöhungen zulässig, da sich die Firma an den Mietspiegel 2019 hält. Der Senat dagegen meint, durch den Beschluss zur Einführung des Mietendeckels im Juni könne das Mietendeckel-Gesetz, das im Januar beschlossen werden soll, rückwirkend ab Juni gelten.

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Bekannt geworden waren die Mieterhöhungen des Wohnungskonzernes Ado, nachdem sich Mieter betroffener Wohnungen an den Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund gewandt hatten mit der Bitte, deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. In einem dem Tagesspiegel vorliegenden Schreiben war eine Mieterhöhung und eine Zustimmung verlangt worden – verbunden mit der Ankündigung, anderenfalls ohne weitere Ankündigung rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Die Erhöhungen habe die Ado im August verschickt, nach Darstellung des Vereins „kurz vor dem Abschluss des Vertrags im September mit der Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft über den Verkauf von Tochtergesellschaften, die Eigentümer von 23 Immobilien mit insgesamt circa 5800 Wohneinheiten in Spandau und Reinickendorf sind“. Die Mieterhöhungen seien von der Ado zum 1. November ausgesprochen, ein Monat vor der Übernahme der Wohnungen durch die Gewobag.

Anm. d. Red. In einer früheren Version dieses Beitrags war der Kaufpreis fälschlicherweise mit 340 Millionen Euro angegeben worden, was lediglich die Verschuldungshöhe der übernommenen Firma beziffert - wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

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