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Nußbaum will keine Grundstücksverkäufe unter Wert. Die Landeshaushaltsordnung schreibe vor, dass „Grundstücke grundsätzlich nur zum vollen Wert veräußert werden dürfen“.

© Mike Wolff

Mietpreise: Finanzsenator bremst Berliner Wohnungspolitik aus

Berlins Finanzsenator Nußbaum will Grundstücksverkäufe unter Verkehrswert nur ausnahmsweise zulassen – steigenden Mieten ist so nur schwer ein Riegel vorzuschieben

Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) bietet Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) die Stirn in der Debatte um die künftige Liegenschafts- und Mietenpolitik Berlins. Landeseigene Grundstücke dürfen vorerst nicht mehr unter Verkehrswert an einen Investor vergeben werden. Nußbaum lässt die Durchführung solcher Direktvergaben überprüfen, laufende Verfahren sind gestoppt. Künftig zählt das höchste Gebot und das darf nicht unter „Verkehrswert“ der Grundstücke liegen.

Nußbaum begründete den Schritt so: „Die neue Liegenschaftspolitik will vollständige Transparenz bei der Vergabe von Grundstücken“ und „den damit vorhandenen Wertverlusten“ schaffen. Die Landeshaushaltsordnung schreibe vor, dass „Grundstücke grundsätzlich nur zum vollen Wert veräußert werden dürfen“. Verkäufe unter Wert seien die Ausnahme und bedürften der Rechtfertigung.

Der Finanzsenator bestritt zwar, dass damit die von Müller angekündigte neue Liegenschaftspolitik infrage gestellt werde, mit deren Hilfe der Stadtentwicklungssenator den steigenden Mieten in Berlin den Kampf ansagen wollte. Nußbaums neue Staatssekretärin Margaretha Sudhof hatte aber jüngst gewarnt, dass die Vergabe von Grundstücken für den Wohnungsbau unter Verkehrswert „offensichtlich europarechtliche und kartellrechtliche Probleme“ nach sich ziehe. Auch wird die neue Liegenschaftspolitik die Landeskasse Millionen kosten und könnte das Ziel des Finanzsenators gefährden, spätestens im Jahr 2020 für Berlin einen Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen, wie es das Grundgesetz vorschreibt.

Immer wieder protestieren Berliner gegen steigende Mieten. Bilder von einem besonders kreativen Protest, sehen Sie hier:

In Koalitionskreisen ist zu hören, dass Nußbaum das Landeseigentum „unternehmerisch“ bewertet: Wird ein Grundstück unter Wert verkauft, müsse die dafür zuständige Senatsverwaltung den Differenzbetrag zwischen höherem Grundstückswert und niedrigerem Verkaufspreis ausgleichen. Wertverluste für den Wohnungsbau könnten also durch Streichungen bei anderen Projekten der Stadtentwicklung ausgeglichen werden, zum Beispiel beim Bau der Zentral- und Landesbibliothek. Billige Grundstücke sollten an Firmen vergeben werden, die darauf Wohnungen zu niedrigen Mieten für Haushalte mit geringen Einkommen bauen sollten. „Verbilligte Grundstücke können dann abgegeben werden, wenn damit wirklich eine Dämpfung des Mietenanstiegs erreicht wird“, sagte Nußbaum.

„Der Senat muss seiner Ankündigung einer Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik endlich Taten folgen lassen“, beklagte Maren Kern, Vorstand des einflussreichen Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. Deren Mitglieder hätten wiederholt vergeblich versucht, landeseigene Grundstücke für den Wohnungsbau „zu vertretbaren Preisen“ zu kaufen.

Der Chef des Liegenschaftsfonds Holger Lippmann, der alle Verkäufe landeseigener Grundstücke abwickelt, bestätigte, dass der Fonds vorerst keine Grundstücke mehr direkt vergibt. „Wir sind nur Dienstleister, die Regeln macht der Senat“, sagte Lippmann.

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