zum Hauptinhalt

Berlin: Milde Strafe für Stammkunden

Mann zum fünften Mal verurteilt – er hob Geld mit fremder Karte ab

Ali Y. ist in Sachen Strafverhandlungen routiniert. Bereits vierfach vorbestraft, wurde er gestern vom Landgericht Berlin wegen Hehlerei und Computerbetrugs zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je acht Euro verurteilt. Und der 23Jährige freute sich über das Urteil, als wäre es ein Freispruch. Denn er wusste, es wäre auch eine erheblich höhere Strafe möglich gewesen. Angeklagt war Y., der sich seit dem 7. Februar in Untersuchungshaft befand, nämlich zunächst wegen schwerer räuberischer Erpressung, die mit einer Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis bedroht ist. An diesem Tag, so lautete der Tatvorwurf, sollte Y. den 27-jährigen Holger F. mit einem Messer bedroht und dessen EC-Karte sowie zehn Euro in bar erbeutet haben. Dass er die Karte benutzt und mit ihr 150 Euro abgehoben hatte, stritt Y. nicht ab, „aber mit dem Überfall habe ich nichts zu tun, die Karte habe ich einem anderen abgekauft.“ Etwas anderes sah das Gericht nach Würdigung aller Beweise nicht als erwiesen an. R.G.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false