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Berlin: Mildtätigkeit in eigener Sache

51-Jähriger Ex-Geschäftsführer steht wegen Veruntreuung von Geldern einer Stiftung für Schwangere vor Gericht

Marcus S. gewährte seiner Schwester jahrelang Darlehen in Millionenhöhe. Das letzte floss nicht zurück. Allgemein wird über leere Kassen geklagt. Bei der Landesstiftung „Hilfe für die Familie“ aber soll jahrelang genau das Gegenteil ein Problem gewesen sein. Das jedenfalls behauptete ihr ehemaliger Geschäftsführer Marcus S., 51, gestern vor einem Schöffengericht. „Ich hatte für eine Million Mark keine andere Verwendung“, sagte er den Richtern. Die Mittel habe er „kreativ“ nutzen wollen, um langfristig für lukrative Zinseinnahmen der Stiftung zu sorgen. Deshalb sei es zu den Geschäften mit seiner Schwester gekommen.

„Ich bedauere außerordentlich, dass die fragliche Anlage nicht in der von mir gewünschten Form abgewickelt werden konnte.“ Der frühere Rechtsanwalt S. muss sich wegen Untreue verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seiner Schwester von 1997 bis 2000 jeweils rund 500 000 Euro als ungesicherte Privatdarlehen zu Zinssätzen weit unter Marktwert aus dem Stiftungsvermögen zugeleitet zu haben. Die letzten 500 000 Euro seien von der mitangeklagten damaligen Immobilienmaklerin nicht zurückerstattet worden.

Der ehemalige Geschäftsführer bezeichnete seine Strategie der Darlehensvergabe an seine acht Jahre jüngere Schwester Beate S. zwar als „ungewöhnlich“, will die Sache aber mit Weitsicht geplant haben. Die Zinszahlung sei jeweils bis zum 31. Dezember 2005 gestundet worden, um beispielsweise den Berg der nicht ausgekehrten Hilfsgelder nicht anwachsen zu lassen. Es habe bis 2000 nicht so viele Notfälle gegeben, für die eine Mildtätigkeit nach der Abgabenordnung – bedürftige Familien knapp oberhalb des Sozialhilfesatzes – in Frage gekommen sei. Der Richter ließ Zweifel durchblicken: „Ach, da hat die Stiftung zu viel Geld, und nun kommen auch noch die furchtbaren Zinsen.“

Die Anklage geht von Mildtätigkeit in eigener Sache aus. Marcus S. und seine Schwester hatten 1991 ein Neuköllner Haus mit 20 Wohnungen gekauft. Da war er bereits seit vier Jahren als Geschäftsführer der Stiftung tätig. Das Haus sei durch zwei Grundschulden in Höhe von insgesamt etwa 1,3 Millionen Euro bezahlt worden, sagte der Bruder. 1994 gewährte er seiner Schwester erstmals ein Millionen-Darlehen aus dem Stiftungsvermögen. „Es wurde eine fällige Grundschuld abgelöst“, sagte er im Prozess.

Seine Schwester habe die Summe mit Zinsen zurückgezahlt. In den weiteren Darlehen habe er eine gute Anlage gesehen. Dass seine Schwester 2002 zahlungsunfähig war, habe ihn „völlig überrascht“.

Die privatrechtliche Stiftung „Hilfe für die Familie“ erhält ihr Geld überwiegend von der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Diese wurde 1984 gegründet, um zu verhindern, dass Frauen aufgrund einer finanziellen Notlage abtreiben. Die Landesstiftung habe damals jährlich Bundesmittel in Höhe von rund fünf Millionen Euro erhalten, sagte Marcus S. Weil der Anlage-Ausschuss der Stiftung 1994 das letzte Mal tagte, habe er sich gezwungen gesehen, „die Stiftungsmittel in eigener Verantwortung anzulegen“. Die Gelder seien sämtlich von der Buchführung erfasst worden. „Jeder der sehen wollte, konnte sehen“, meinte der im Frühjahr 2001 fristlos entlassene Geschäftsführer. Der Prozess wird in einer Woche fortgesetzt.

Kerstin Gehrke

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