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Milieuschutz: Neuer Prozess um Bordell im Mietshaus

Der Unterschied liegt im Detail. Am Dienstag wurde zum zweiten Mal vor dem Verwaltungsgericht verhandelt, ob Prostitution in einem Wohnungsbordell in Charlottenburg-Wilmersdorf zulässig ist oder nicht.

Obwohl vor zwei Wochen ein ganz ähnlicher Fall zugunsten des Bordells „Salon Prestige“ entschieden wurde, könnte das Urteil diesmal anders lauten.

Klägerin ist die Bordellbetreiberin Ines L., die sich gegen eine Nutzungsuntersagung wehrt. Seit 2003 arbeitet sie in einer Wohnung im ersten Stock der Danckelmannstraße. Das Amt will den Betrieb mit der Begründung schließen, in einem Wohngebiet seien Bordelle störend. Weil das Gebiet jedoch als Mischgebiet ausgewiesen ist, kann im Einzelfall entschieden werden, ob und wie sich „milieubedingte Begleiterscheinungen“ bemerkbar machen. Im Unterschied zum „Salon Prestige“ gibt es hier Anwohner, die sich gestört fühlen. Weil der Betrieb keinen separaten Eingang hat, nutzen die Kunden die Treppe im Haus.

Gleichgültig, wie entschieden wird: Beide Fälle hätten Signalwirkung, so der Sprecher des Gerichts, Hans-Peter Ruess. Prostitution in Wohnungen werde nicht mehr grundsätzlich verboten. Neuerdings werde im Einzelfall geprüft, ob das Gewerbe erlaubt sei oder nicht. Das Urteil war bis zum Abend noch nicht gesprochen. In Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden, dass Wohnungsprostitution in Sperrgebieten verboten werden darf, weil „sichtbare Begleiterscheinungen“ nicht ausgeschlossen werden könnten. In Berlin gibt es keine Sperrbezirke. pth

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