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Berlin: Millionenklage gegen BVG-Vorstand

Auftrag storniert: Berater Nikolaus Fuchs fordert Schadenersatz. Er sollte der BVG helfen, sich von Mitarbeitern zu trennen

BVG-Chef Andreas Graf von Arnim gerät unter weiteren Druck. Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue durch die Zahlung von zu hohen Gehältern sieht er sich nun mit einer Schadenersatzklage in Höhe von rund fünf Millionen Euro konfrontiert. Und auch mit den geplanten Abfindungsregelungen hat Arnim kein Glück: Die Arbeitnehmer tragen sie nicht mit. Sie fürchten, dass dann im Fahrdienst ein Mangel an Mitarbeitern entsteht. Schon heute fallen immer wieder Fahrten von Bahnen und Bussen aus, weil Personal fehlt. Der Vorstand will die Zahl der Mitarbeiter von heute noch insgesamt rund 13 200 auf etwa 9500 senken – auch im Fahrerbereich.

Der Versuch, sich von Mitarbeitern zu trennen, führte jetzt auch zu der Schadenersatzforderung in Höhe von fünf Millionen Euro. Unter dem Stichwort „Antrieb“ wollte der BVG-Vorstand ein Konzept entwickeln lassen, wie Mitarbeiter zum Verlassen des Unternehmens bewegt werden können. Die BVG hatte nach Tagesspiegel-Informationen im vergangenen Jahr mehrere Banken aufgefordert, solche Modelle vorzulegen.

Im Rennen blieben am Schluss zwei Konsortien um die Volksbank Berlin und die Westdeutsche Landesbank, wobei die Landesbank dann auch ausschied. Schließlich hob die BVG das Verfahren im März 2004 auf. Zuvor hatte es heftige Kritik am Vorgehen des Vorstands gegeben.

In den zahlreichen Verhandlungsrunden habe die BVG aber klar gemacht, dass der Auftrag vergeben werde, heißt es in der Klageschrift an die Vergabekammer. Eingereicht wurde sie vom Volksbank-Partner Lexington, einer Unternehmensberatungsfirma. Nach Angaben ihres Geschäftsführers Nikolaus Fuchs – einst eine Schlüsselfigur der gescheiterten Berliner Olympiabewerbung (siehe Kasten) – habe man aufgrund der Zusagen der BVG fünf Millionen Euro investiert. Wenn die Vergabekammer nun feststellt, dass die BVG das Verfahren unter Verstoß gegen die Vergabevorschriften aufgehoben hat, kann das Verkehrsunternehmen schadenersatzpflichtig werden.

Pikant dabei ist, dass der Aufsichtsrat über das Projekt nicht informiert worden war, obwohl es ursprünglich um ein Honorar in Höhe von 21 Millionen Euro ging. Auf Fragen habe der Vorstand nur mitgeteilt, man sei keine vertragliche Verpflichtung eingegangen, heißt es aus dem Aufsichtsrat. Gegenüber dem Konsortium hatte die BVG laut Klageschrift erklärt, das Projekt bedürfe „wegen seiner politischen Brisanz“ besonderer Geheimhaltung. Von Arnim ließ zu der Schadenersatzklage jetzt nur mitteilen, für die BVG sei das Vergabeverfahren förmlich abgeschlossen. Einen Vergleich hatte der Vorstand nach Angaben von Fuchs abgelehnt.

Am Kurs, sich von Mitarbeitern durch die Zahlung hoher Abfindungen zu trennen, wie es auch im Projekt „Antrieb“ vorgesehen war, hält die BVG fest. Wer freiwillig geht, soll bis zu 42 Monatsgehälter erhalten. Und wer noch in diesem Jahr ausscheidet, kann eine „Sprinterprämie“ in Höhe von weiteren sechs Monatsgehältern einstecken. Auch ein Busfahrer kann so auf eine Summe von mehr als 100 000 Euro brutto kommen.

Die Befürchtungen der Arbeitnehmer, im Fahrerbereich könne es zum Engpass kommen, wenn sich zu viele Mitarbeiter durch dieses Angebot weglocken ließen, teilt der Vorstand nicht. Dann würden zusätzliche Stellen bei der Fahrdiensttochter Berlin Transport geschaffen, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Beim Tochterunternehmen erhalten die Mitarbeiter bei längerer Arbeitszeit weniger Geld.

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