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Missbrauch am eigenen Sohn: Fünf Jahre Haft für Vater

Ein Jahr lang hat sich ein Vater an seinem Sohn vergangen. Die Richter haben dafür eine mehrjährige Haftstrafen verhängt. Zwei weitere Peiniger des Kindes wurden ebenfalls verurteilt.

Etwa ein Jahr lang missbrauchte der Vater seinen anfangs elfjährigen Sohn. Von „überschrittenen Grenzen“ nach dem Tod der Mutter des Jungen hatte Jürgen W. vor dem Landgericht gesprochen. Die Erklärungsversuche haben eine deutliche Strafe nicht verhindert. Vier Jahre und neun Monate Gefängnis verhängten die Richter gegen den 42-jährigen Vater. Zwei weitere Männer, 38 und 57 Jahre alt, vergingen sich mit Wissen und teilweise im Beisein von W. ebenfalls an dem Kind. Sie müssen für drei Jahre und zehn Monate beziehungsweise für zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter.

Einen Monat nach dem Tod der Mutter des Jungen kam es in der Wohnung in Steglitz zum ersten Übergriff. Der Vater, der im Servicebereich der Deutschen Bahn arbeitete, und sein Arbeitskollege Torsten R. verlangten, dass sich der Elfjährige auszog. Sie wollten aufreizende Posen sehen. Es entstand Kinderpornografie, die der Vater und dessen Mittäter tauschten. In wechselnder Beteiligung fassten sie ihr Opfer an. Mehrfach kam es zu Oralverkehr. Alle Vorwürfe gaben die seit März inhaftierten Männer zu.

„Es tut mir auch sehr leid, was da passiert ist“, sagte Jürgen W. im Prozess. Bei der „Trauerarbeit“ mit seinem Sohn habe es begonnen. W. und auch die Komplizen waren bis dahin noch nie mit der Strafjustiz in Kontakt gekommen. Ihre Verbrechen wurden zufällig entdeckt. Der Angeklagte Gerhard S. hatte in einem Drogeriemarkt kinderpornografische Aufnahmen ausgedruckt, die eine Mitarbeiterin entdeckte. S. wurde verhaftet. Kurz darauf fand die Polizei bei W. weitere Beweise auf CDs. Der Sohn lebt jetzt bei der Familie seiner verstorbenen Mutter. (TSP)

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