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Das Landgericht in Berlin.

© Sonja Wurtscheid/dpa

Missbrauch von sechs Jungen im Angelverein: Zehn Jahre Gefängnis für pädophilen Jugendwart

Die Richter sprechen von einer "monströsen" Tat. Dabei waren aus prozessökonomischen Gründen nur 35 von 354 mutmaßlichen Taten vor Gericht behandelt worden.

Die Taten des ehrenamtlichen Jugendwarts nannten die Richter „monströs“. Die Strafe fiel außerordentlich hoch aus. Weil Michael M. (50) als Jugendwart in einem Spandauer Angelverein "außerordentlich schwere Verbrechen" begangen habe, begann der Vorsitzende Richter die Urteilsbegründung.

Zehn Jahre Gefängnis wegen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen hat das Landgericht am Donnerstag gegen den damals Ehrenamtlichen verhängt. Sechs Jungen, sieben bis 15 Jahre alt zur Tatzeit, seien Opfer des Mannes geworden. „Was Sie getan haben, war monströs“, sagte der Richter. Die Verhängung von Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten. Das Gericht werde am Ende der zu verbüßenden Strafe prüfen, ob der Angeklagte die Haftzeit genutzt hat und nicht in eine anschließende Sicherungsverwahrung muss.

Etwa zwei Jahre lang habe Michael M. über Kinder verfügt, deren Vertrauen und die Zuneigung ausgenutzt sowie das Vertrauen der Eltern und des Kladower Vereins missbraucht. Michael M. habe bieder gewirkt. Er sei sehr anerkannt gewesen im Klub. Viele Jahre habe er nicht ausgelebt, dass er sich sexuell zu Kindern hingezogen fühle. Doch in dem etwa zweijährigen Tatzeitraum habe er es hemmungslos und planmäßig umgesetzt, das Leben der Kinder und Jugendlichen „krass geprägt“.

Als der Prozess im Frühjahr begann, ging es um 354 mutmaßliche Taten – darunter über 100 Verbrechen. Viele Taten seien im Laufe der Verhandlung eingestellt worden – in Absprache mit den Prozessbeteiligten aus prozessökonomischen Gründen. 35 Taten, darunter Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und eine Vergewaltigung, führten zum Schuldspruch.

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Eine Autorität sei M. im Verein gewesen. „Niemand hätte im Traum daran gedacht, dann er hinter der Fassade etwas anderes im Sinn hatte", so der Richter. Zu den meisten Taten sei es in seinem Wohnwagen gekommen, der auf dem Gelände stand. Hochmanipulativ habe M. die Jungen – Kinder aus einem „ganz normalen Milieu“ - dazu gebracht, sexuelle Handlungen zu erdulden oder vorzunehmen. In drei Fällen habe er einen Jungen, der nicht mehr wollte, festgehalten. Immer wieder habe er den Kindern Sexspielzeug gegeben. Er habe sie bei den Übergriffen in eine aktive Rolle gezwungen.

Michael M. hatte teilweise gestanden. „Was ich gemacht oder zugelassen habe, kann ich nicht mehr genau zuordnen“, sagte er und sprach von „Spielereien aus Neugierde“. Die Polizei beschlagnahmte kistenweise Sexspielzeug bei ihm und tausende kinderpornografische Bilddateien. Seit Anfang November 2019 befindet sich M. in U-Haft. Auf elf Jahre Gefängnis hatte die Staatsanwältin plädiert, auf acht Jahre der Verteidiger.

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