zum Hauptinhalt

Berlin: Mit dem Küchenmesser im Bus

Prozess um tödlichen Stich: Oliver B. fuhr ziellos durch die Stadt, als in Rudow ein Oberschüler zustieg Die 18-Jährigen gerieten in einen Streit. Jan R. bezahlte ihn mit dem Leben

Messer machen Mörder – das ist eine Erfahrung, von der Kriminalisten oft berichten. Und es war der 19. Dezember 2005, als sie erneut Bestätigung fand. An diesem Abend war der 18-jährige Oliver B. in Rudow in einen Bus gestiegen und hatte dort den gleichaltrigen Oberschüler Jan R. getroffen. Nach einem kurzen Streit stach Oliver B. zu und tötete den jungen Mann. Der Angreifer hatte ein Küchenmesser in der Jacke verborgen – einen Grund dafür hatte er der Mordkommission nicht nennen können. Heute beginnt der Prozess gegen Oliver B. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arbeitslosen Totschlag vor. Noch ist offen, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Oliver B. war bereits zwei Tage nach der Tat festgenommen worden, eine Bekannte des jungen Mannes hatte den Ermittlern einen Tipp gegeben. B. ist seit seinem 15. Lebensjahr der Polizei bekannt, im Sommer 2004 war er wegen Raubes verurteilt worden. Drei Wochen vor dem tödlichen Messerstich hatte ihm die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage wegen schweren Raubes nach Hause geschickt.

Es hatte sich viel Frust in Oliver B. angestaut. An jenem verhängnisvollen Abend war er mit ein paar Flaschen Bier und dem Messer ziellos in der Stadt unterwegs. Um 20.39 Uhr, so hat es die Mordkommission rekonstruiert, stieg B. mit zwei Freunden in Rudow in den 167er Bus Richtung Köpenick. Um 20.43 Uhr betritt das spätere Opfer Jan R. mit seiner Freundin Sarah den Bus. Ein Kumpel von B. machte die junge Frau an, doch Jan verbat sich das. Oliver B . mischte sich erst Sekunden vor dem Aussteigen am S-Bahnhof Spindlersfeld ein. Nach einem kurzen Wortwechsel mit Jan rammte er dem Oberschüler das Messer einmal tief in die Brust. Die drei Jugendlichen flüchteten daraufhin, das Messer warf B. weg. Es wird später gefunden. Im Bus bekommt Sarah derweil schnell mit, dass ihr Freund schwer verletzt ist, ein Fahrgast informiert den Busfahrer, der sofort Hilfe holt. Doch Jan R. stirbt.

Nach der Messerattacke begann Ende Dezember eine heftige Diskussion um die Videoüberwachung in Bussen. In dem Gelenkbus, in dem Jan R. starb, hatte es eine Kamera gegeben, doch deren Bilder waren nach sechs Minuten automatisch gelöscht worden. Damals galt noch: Nur wenn der Busfahrer die Speicherung extra aktiviert, können später die Ermittler die Aufnahmen nutzen. Heftigen Protest gab es, als bekannt wurde, dass der Datenschutzbeauftragte diese Sechs-Minuten-Regel durchgesetzt hatte. Seitdem darf die BVG die Bilder aus Bussen 16 Stunden speichern – so hat die Polizei die Gelegenheit, sie auch auszuwerten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false