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Berlin: Mit einem Strohhalm vors Landgericht

Schokoladen in Mitte kämpft ums Überleben

Der Termin vorm Amtsgericht Mitte stand bereits fest: Am 3. Mai hätte die Verhandlung stattfinden sollen, in der es um die Räumung des „Schokoladen Mitte“ geht. Der Anwalt des alternativen Kulturprojekts in der Ackerstraße 169 konnte nun wegen eines formellen Fehlers einen Aufschub erwirken: Die Klage wurde an das Landgericht verwiesen, einen Termin gibt es noch nicht.

Dabei hatten die Betreiber des Schokoladens gehofft, dass der Eigentümer des Hauses das Verfahren vorerst ruhen lässt. Um eines der letzten alternativen Kulturprojekte in Mitte zu retten, hatte Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) dem Unternehmer Markus Friedrich ein Areal im nördlichen Teil der Ackerstraße angeboten. Der zeigte sich interessiert, nahm Kontakt zum Liegenschaftsfonds auf. Zudem hatte ihm das Team des Schokoladens dank eines Investors eine Million Euro für das baufällige Haus geboten. Trotzdem hält Friedrich an einer juristischen Auseinandersetzung fest. Es gehe ihm nicht um eine einvernehmliche Lösung, glaubt daher der Anwalt des Kulturprojekts, Moritz Heusinger. Seiner Einschätzung nach könnte der Laden frühestens in zwei Monaten geräumt werden.

Der Schokoladen sei „akut bedroht“, sagte Vorstandsmitglied Matthias Horn auf einer Pressekonferenz am Freitag. Zwar gibt es Alternativpläne zur Weiterführung des Kultur-Vereins, die seien jedoch sehr kostenintensiv und daher nahezu illusorisch.

Im Dezember wurde den privaten Mietern als auch dem Schokoladen gekündigt. Die Bewohner des Hauses, die zum Teil seit 30 Jahren dort leben, können einer juristischen Auseinandersetzung gelassen entgegensehen: Ihnen kann nur bei Zahlungsverzug oder Eigenbedarf gekündigt werden; beides liegt nicht vor. Bei gewerblichen Mietverträgen bedarf es jedoch keiner Kündigungsgründe.

Offiziell hätte der Schokoladen zum 1. Januar aus den Räumen ausziehen müssen. Die Betreiber überweisen dem Eigentümer seither trotzdem monatlich Miete. „Durch die Annahme gehen wir von einem neuen, konkludenten Mietverhältnis aus“, sagt Heusinger. An diesen Strohhalm wolle man sich klammern, wenn es demnächst zu einem Verhandlungstermin kommt. Nana Heymann

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