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Berlin: Mit Kameras und klassischer Musik zur sicheren U-Bahn

BVG weitet Videokontrolle auf 170 Stationen aus Dauergäste sollen mit Opern vergrault werden

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen ab kommendem Jahr alle 170 U-Bahnhöfe der Stadt mit neuer Videotechnik ausstatten, damit die Kamerabilder 24 Stunden gespeichert werden können. Damit soll die Sicherheit in der U-Bahn erhöht werden, sagte BVG-Technikvorstand Thomas Necker. Die Videoaufzeichnung war zuvor auf drei U-Bahnlinien getestet worden. Zwei Millionen Euro gebe die BVG für die Umrüstung aus. Billiger soll es bei unerwünschten Personen gehen, die sich zu lange auf den Bahnsteigen aufhalten. Dauergäste will der Verkehrsbetrieb mit Dauermusik vergraulen. Besonders geeignet seien die Melodien von italienischen Opern – ohne Gesang, wie Beispiele aus anderen Städten gezeigt hätten.

Die Polizei nutze zunehmend bei der Fahndung nach Straftätern die Bilder aus BVG-Kameras, sagte Necker. Etwa 70 bis 80 Anfragen nach Aufzeichnungen gebe es derzeit monatlich. Früher seien es nur 40 bis 50 gewesen. Die Polizei äußerte sich gestern dazu nicht.

Im vergangenen Frühjahr hatte die BVG nach heftigen Auseinandersetzungen mit dem Datenschutzbeauftragten Alexander Dix damit begonnen, auf den Bahnhöfen der Linien U 2 (Pankow–Ruhleben), U 6 (Alt-Tegel–Alt-Mariendorf) und U 8 (Wittenau–Hermannplatz) die Bilder der vorhandenen Kameras 24 Stunden lang aufzubewahren. Eine wissenschaftliche Begleitstudie dazu hatte die BVG aber abgebrochen.

Beim Verdacht auf eine Straftat werten BVG-Mitarbeiter in der Sicherheitszentrale die gespeicherten Aufnahmen aus und erstellen eine Kopie für die Polizei – gegen Quittung, wie BVG-Sicherheitschef Frank Reichel sagt. Er gehört zu den sieben Mitarbeitern, die berechtigt sind, die gespeicherten Aufnahmen zu betrachten. Die anderen Kollegen dürfen nur die Live-Bilder, die aus allen U-Bahnhöfen übertragen werden, ansehen.

Der Datenschutzbeauftragte des Senats, Alexander Dix, will, dass nur Polizisten die gespeicherten Bilder auswerten dürfen; so wie diese Aufgabe bei der Bahn die Bundespolizei übernehme. Er fordert eine entsprechende Regelung im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) aufzunehmen.

Wie erfolgreich das Auswerten der Aufnahmen sei, zeige sich auch daran, dass unter Straftätern diejenigen, die sich in der überwachten U-Bahn erwischen ließen, inzwischen als „bekloppt“ gelten, sagte Reichel. Die Aufzeichnungen werden als Beweismittel vor Gericht anerkannt.

Auch in den Fahrzeugen setzt die BVG auf Kameraüberwachung. Bei Neuanschaffungen gehören sie zum Standard; bei den Straßenbahnen werden sie jetzt auch bei den neueren Niederflurwagen installiert, die vor wenigen Jahren noch ohne Kameras angeschafft worden waren. Die S-Bahn dagegen verzichtet weiter darauf.

Weil sich durch Kameras aber keine Personen, die aus Sicht der BVG zu lange auf Bahnhöfen bleiben, vertreiben lassen, versucht es der Verkehrsbetrieb hier mit Musik. Zunächst sollen zwei Stationen „beschallt“ werden. Testen müsse man dabei auch, wie Mitarbeiter oder Kioskbetreiber darauf reagieren. Sie müssen es ja auf Dauer aushalten.

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