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Berlin: Mit Kopftuch am Richtertisch

CDU prüft jetzt eine mögliche Regelungslücke

Im Amtsgericht Charlottenburg trägt eine Protokollführerin bei öffentlichen Verhandlungsterminen ein Kopftuch. Das verstößt nicht gegen die Vorschriften des Landes Berlin zum Umgang mit religiösen Symbolen, wie aus der Antwort der Justizverwaltung auf eine kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Sven Rissmann hervorgeht. Der Anlass für Rissmanns Frage bestand in der schriftlichen Beschwerde einer Anwältin und der mündlichen Beschwerde eines Anwalts über das Aussehen der Protokollführerin.

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) weist in der Antwort auf die Anfrage auf das Neutralitätsgebot hin, das für Beamte in der Rechtspflege gelte: Wer als Beamter in der Rechtspflege hoheitlich tätig sei, dürfe im Dienst keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole tragen und auch keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke. „Protokollführerinnen, die lediglich unter Anleitung eines Richters ihren Dienst im Gerichtssaal versehen, sind nicht selbst hoheitlich tätig“, schreibt von der Aue weiter: „Die Präsidentin des Amtsgerichts Charlottenburg verzichtet daher auf Maßnahmen gegen die Mitarbeiterin.“

Rissmann will nun prüfen, ob es dennoch Regelungsbedarf gibt. Es gehe ihm nicht um die eine Mitarbeiterin, sagt der CDU-Abgeordnete. Doch „der Staat soll neutral erscheinen“. Wer mit der Justiz zu tun habe, unterscheide wohl kaum zwischen Beamten und Angestellten der Justiz. Möglicherweise gebe es eine Lücke in den Vorschriften. wvb.

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