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Berlin: Mit Praxisgebühr ins neue Jahr

Auch Notärzte müssen in der Silvesternacht ab 0 Uhr kassieren

Vielen ist es gar nicht bewusst: Erwachsene, die am 1. Januar ab 0.00 Uhr zum Arzt müssen, müssen auch die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal zahlen. Und zu Neujahr werden es wohl die Mediziner und Pfleger der Rettungsstellen in den Krankenhäusern sein, die als erste den Ärger und die Verwirrung der Patienten zu spüren bekommen. Denn auch wer sich die Hand mit einem Silvesterknaller verbrennt oder wer auf dem Heimweg von der Silvesterparty betrunken gegen einen Laternenpfahl knallt, muss die Gebühr in der Rettungsstelle berappen.

Die Berliner Kliniken versuchen, sich so gut wie möglich darauf vorzubereiten. Der landeseigene Krankenhauskonzern Vivantes, mit neun Häusern der Marktführer in Berlin, hat bereits Infozettel für seine Patienten drucken lassen, die in den Praxisräumen aufgehängt und verteilt werden. Denn um die Zahlung kommt kein Patient herum. Bargeld muss aber niemand parat halten – das ist auch gar nicht erwünscht. Man wolle das Personal in der Notaufnahme nicht auch noch damit belasten, die Gebühr zu kassieren und auch noch Wechselgeld herauszugeben, sagt VivantesSprecherin Fina Geschonneck. „Wer in der Rettungsstellen oder zur ambulanten Behandlung erscheint, der bekommt im Nachhinein von uns eine Rechnung zugeschickt.“

Schwierig wird es, wenn der Notfallpatient im ersten Quartal 2004 tatsächlich noch einmal zum Arzt muss. Normalerweise wäre dann keine Gebühr mehr nötig, wenn der Patient eine Überweisung des Arztes vorlegt, den er im Quartal das erste Mal aufsuchte. „Doch das ist für die Rettungsstellen nicht zu leisten“, sagt Geschonneck. Dann werden die Patienten wohl noch einmal zahlen müssen.

Auch die Bereitschaftsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung, die das Pech haben, in der Silvesternacht Dienst schieben zu dürfen, müssen auf die Uhr schauen. Ab 0 Uhr stehen auch sie in der Pflicht, die Gebühr für die Krankenkassen zu verlangen. Aber im Notfall besteht die Möglichkeit, das Geld nachzureichen. I.B.

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