zum Hauptinhalt

Berlin: Mit Schleuse, Video und Alarm: Mehr Sicherheit für Gerichte

Es war der bundesweit erste Überfall auf eine Zwangsversteigerung – und er wird Folgen für ganz Deutschland haben. „In Gerichten soll der bargeldlose Verkehr künftig vorgeschrieben werden“, sagt Justizsenatorin Karin Schubert (SPD).

Es war der bundesweit erste Überfall auf eine Zwangsversteigerung – und er wird Folgen für ganz Deutschland haben. „In Gerichten soll der bargeldlose Verkehr künftig vorgeschrieben werden“, sagt Justizsenatorin Karin Schubert (SPD). Darauf hätten sich jetzt die Justizminister der Länder geeinigt. Das neue Gesetz werde voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten und Bargeldzahlungen in Gerichtssälen – also bei Zwangsversteigerungen, Kautionen oder Hinterlegungen – untersagen.

Am 1. November hatten bewaffnete und maskierte Täter eine Auktion im Amtsgerichtsgebäude in Lichterfelde gestürmt. Sie entkamen mit mehreren zehntausend Euro Bargeld und Schecks. Der Vorfall hatte eine Debatte um die Sicherheit in Berliner Gerichtsgebäuden ausgelöst. Bereits im September 2004 war ein 62-jähriger Frührentner mit sieben Kilogramm Sprengstoff und einer russischen Panzermine ins Landessozialgericht in der Invalidenstraße gegangen und hatte gedroht, das Haus in die Luft zu sprengen. „Noch am selben Tag haben wir eine Sicherheits-Arbeitsgruppe eingerichtet“, sagt die Senatorin.

Inzwischen liegen die Ergebnisse auf dem Tisch. Doch weil Sicherheit nur funktioniert, wenn die Details nicht jeder kennt, bleibt die Senatorin dazu etwas wortkarg. Nur so viel: „Es wird an allen Gerichten verstärkte Zugangskontrollen geben.“ Die Gebäude sollen – wenn der Denkmalschutz es zulässt – mit Schleusen versehen werden. Das Wachpersonal wird aufgestockt und mit Handsonden ausgerüstet. Derzeit bekommen Richterzimmer und Gerichtssäle Alarmknöpfe, und die Behörde will verstärkt mit Videoeinsatz arbeiten. „Wenn es um die Sicherheit der Mitarbeiter geht, darf das nicht an den Kosten scheitern“, sagt Schubert.

Auf das neue Gesetz will man in Berlin nach dem Coup im Amtsgericht nicht warten. Deshalb werden Zwangsversteigerungen nur noch in gesicherten Gerichten und unter Polizeischutz abgehalten. „Dadurch wollen wir der Gefahr durch Nachahmer begegnen.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false