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Für Cannabis-Heilpflanzen gibt es eigene Plantagen, hier in den Niederlanden.

© picture alliance/dpa

„Mittel der letzten Wahl“: Krankenkassen verzeichnen tausende Cannabis-Anträge seit 2017

Als Arzneimittel ist Cannabis seit einigen Jahren zugelassen. Die Nachfrage ist beträchtlich, ein Großteil der Anträge in Berlin und Brandenburg wird genehmigt.

Seit der Freigabe von Cannabis als Arzneimittel wurden in Berlin und Brandenburg tausende Anträge auf Kostenerstattung bei den Krankenkassen bewilligt. Alleine bei der Barmer Berlin-Brandenburg gingen seit 2017 mehr als 1500 Anträge aus Berlin und 1400 Anträge aus Brandenburg ein, wie die Krankenkasse der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte.

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Davon wurden 1200 in Berlin und 1100 in Brandenburg bewilligt - vier von fünf Anträgen waren also jeweils erfolgreich. Die meisten Anträge zählte die Barmer in beiden Bundesländern im Jahr 2019 (420 beziehungsweise 360 Anträge), in den Jahren 2020 und 2021 wurden dagegen teils deutlich weniger Anträge gestellt.

Die Krankenkassen AOK und TK verweisen auf Nachfrage auf länderübergreifende Zählungen. Demnach werden bei der AOK Nordost seit 2017 in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammen jedes Jahr rund 1000 Anträge gestellt, darunter auch Mehrfachanträge. Bewilligt würden momentan rund zwei Drittel (65 Prozent) der beantragten Behandlungen.

Die TK berichtet für das Jahr 2020 von rund 2700 Anträgen auf eine Behandlung mit Cannabis, die bundesweit gestellt wurden. Insgesamt 61 Prozent der Anträge wurden demnach positiv beschieden.

Alle drei Krankenkassen äußerten sich auf Nachfrage zurückhaltend zur medizinischen Nützlichkeit von Cannabis. Laut der Barmer ist Cannabis kein „Allheilmittel“, sondern müsse stets Bestandteil eines umfassenden Therapiekonzeptes sein. Dirk Becker, Pressesprecher der AOK Nordost, bezeichnete Cannabis aus medizinischen und finanziellen Gründen als „Mittel der letzten Wahl“.

Die TK verwies wiederum darauf, dass Cannabis nur bei schwerwiegenden Erkrankungen ohne Therapiealternative verabreicht werden dürfe. (dpa)

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