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Berlin: Mitten in die Presse rein

Umweltschutz oder Willkürakt: Das Ordnungsamt ließ Autos eines Oldtimer-Fans verschrotten

Diebstahl? Als der Autobastler Rolf Richter in einer Tiefgarage nach seinen Oldtimern schauen will, fehlen zwei der Mercedes-Benz-Karossen, Baujahr 1960 und 1961. Sofort greift Richter zu seinem Mobiltelefon, wählt 110 – und erfährt von der Polizei, dass die Heckflossenmodelle vom Ordnungsamt verschrottet wurden. Wenig später erhält Richter Post von der Behörde. Keine Entschuldigung, sondern zwei Bußgeldbescheide: Jeweils 1000 Euro plus Verwaltungsgebühren soll Richter zahlen.

„Ich wurde vor der Verschrottung überhaupt nicht benachrichtigt“, sagt Rolf Richter. Der 57-Jährige bastelt seit vielen Jahren in seiner Freizeit an alten Autos herum. Mit zwei Freunden hat er sich eine Werkstatt eingerichtet, die sich in einer nicht öffentlich zugänglichen Tiefgarage an der Köthener Straße befindet, aus der die Autos – eine rote 220 S Limousine und ein schwarzes 220 SE Coupé – verschwanden. Hauptberuflich arbeitet Richter als Verwaltungsangestellter beim Umweltbundesamt; ironischerweise habe er mit seinem Hobby nun gegen den Umweltschutz verstoßen. Genauer: gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Ein Gesetz, das umweltschonende Müllentsorgung garantieren soll.

Doch sind zwei Oldtimer mit Müll gleichzusetzen? In diesem Fall schon, sagt Steffen Krefft, der Leiter des Ordnungsamtes. Er habe die Verschrottung der beiden Autos veranlasst, da sie „ökologisch notwendig war“. Getropft hätte es aus den Fahrzeugen zwar nicht, aber: „In beiden Wagen befanden sich ein halber Liter Bremsflüssigkeit und beim schwarzen Mercedes zusätzlich sechs Liter Öl“. Wegen ihres schlechten Zustands hätten die Wagen künftig eine Gefahr für die Umwelt werden können, sagt Krefft.

Das Ordnungsamt war zufällig auf die Autos aufmerksam geworden: Die Polizei hatte in der Tiefgarage am Potsdamer Platz nach gestohlenen Wagen gesucht und überprüfte dabei alle abgestellten Fahrzeuge. An den Oldtimern fand sich jedoch kein Hinweis auf den Eigentümer: Richter hatte Stoßstangen, Scheinwerfer und Kühler abmontiert, „zur späteren Reparatur“, wie er sagt. Etwa 3000 Euro hatte Rolf Richter für beide Autos bezahlt. „Noch in diesem Jahr wollte ich die Wagen fahrtüchtig machen.“ Dass die beiden Wagen schrottreif seien, bestreitet er. „Ein Laie kann gar nicht ermessen, wann ein Auto für einen Bastler noch wertvoll ist“, sagt Richter. Außer seinen zwei Oldtimern wurden noch neun weitere Autos aus Umweltschutzgründen konfisziert und zur Schrottpresse gebracht.

Der Bastler will die Angelegenheit nun juristisch klären lassen. „Die Behörde hat ihren Rahmen bei weitem überschritten“, sagt Richters Rechtsanwalt Rainer Jureczek. Nach dem Abfallgesetz, das den Willen des Besitzers maßgeblich beachtet, hätte Richter vor dem Abschleppen angehört werden müssen. „Eine Nummer vom Eigentümer war nicht aufzufinden“, bekräftigt Steffen Krefft vom Ordnungsamt. Ein Gerichtstermin steht noch aus; bis dahin bastelt Richter weiter, beispielsweise an seinem fertig aufgebauten fahrtüchtigen roten 1957er-Cadillac De Ville.

Alexander Schäfer

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