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Berlin: Mord im Bundeswehrkrankenhaus: Pfleger als Täter

Die Tat des Thomas K. ist kein Einzelfall.

Die Tat des Thomas K. ist kein Einzelfall. Immer wieder gibt es Verbrechen an hilfsbedürftigen Menschen durch Pflegepersonal. Im November 1996 verurteilte das Landgericht Berlin eine 37-jährige Krankenschwester wegen der Tötung einer bereits im Sterben liegenden 93-jährigen Patientin zu fünf Jahren Gefängnis. Die Richter erkannten auf Totschlag, weil die Angeklagte nicht aus Bequemlichkeit oder Abneigung gehandelt, sondern "angesichts eines unausweichlichen Todes verbotene aktive Sterbehilfe geleistet" habe. Die Schwester hatte auf der Intensivstation eines Seniorenwohnheims einer Greisin Kaffee eingeflößt. Die Patientin erstickte daran, weil sie nicht mehr schlucken konnte. Eine spektakuläre Tötungsserie gab es kürzlich in Bremerhaven. Ein ehemaliger Altenpfleger gestand im Juni den Mord an fünf alten Frauen, die er vorher betreut hatte. Das Motiv des 31-Jährigen war vermutlich Habgier.

lvt

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