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Berlin: Mord in Weißenseer Villa: Täter wurde nach Alkoholentzug als geheilt entlassen

Der mehrfach vorbestrafte Oliver Alt hat ein Geständnis abgelegt Die DDR-Justiz hatte ihn nach Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs amnestiert

Der 32-jährige Oliver Alt hat gestanden, in den Morgenstunden des 10. August den 63 Jahre alten Günther R. in dessen Weißenseer Villa am Bundenbacher Weg erstochen und dessen 42-jährige Frau schwer verletzt zu haben. Die Tatwaffe fehlt der ermittelnden 3. Mordkommission aber noch. Der mutmaßliche Täter sagte, er habe sie während seiner Flucht weggeworfen. Derzeit durchsucht die Polizei deshalb mit Hilfe der Wasserbetriebe alle in Frage kommenden Gullys in Weißensee. Festgenommen wurde der Verdächtige am vergangenen Sonnabend, zwei Wochen nach der Tat, in der Wohnung eines Bekannten in Prenzlauer Berg. Am Sonntag wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Der Täter hatte zugegeben, in „Bereicherungsabsicht“ in die Villa eingebrochen zu sein. Wie berichtet, hatten DNA-Spuren, die am Tatort gefunden worden waren, Alt überführt. Nach einem Tötungsdelikt im Vollrausch 1995 war der genetische Fingerabdruck von Alt gespeichert worden.

Damals war Alt kurz nach der Tat festgenommen und rund ein Jahr danach - im Juli 1996 - wegen Vollrauschs zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden. Verurteilungen wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen Vollrauschs sind dem nach Gesetz möglich, wenn ein Täter so betrunken ist, dass er als schuldunfähig eingestuft werden muss. Seine Haftzeit verbrachte er zur Alkoholtherapie im Klinikum Buch, dort wurde er im Oktober 1999 entlassen. Die Mediziner waren der Auffassung, er habe seine Alkoholkrankheit im Griff, sagte die Sprecherin der Gesundheitsverwaltung, Roswitha Steinbrenner. Die Strafkammer beim Landgericht habe die geringe Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Sie sagte auch, Alt sei in der DDR nie wegen sexuellen Missbrauchs eines 12-jährigen Mädchens verurteilt worden, wie dies Polizei und Justiz behaupteten. Hierbei handele es sich um eine Verwechslung. Laut Steinbrenner wurde Alt vielmehr im Februar 1987 wegen versuchten Diebstahls zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe habe er in einem Jugendheim in Halle abgesessen habe.

Die Mordkommission allerdings bleibt dabei: Alt sei am 10. September 1987 - nur kurze Zeit nach Verbüßung der Strafe wegen versuchten Diebstahls - von einem DDR-Gericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Körperverletzung zu 20 Monaten Haft verurteilt worden. Allerdings gelangte er schon zwei Monate später wieder in Freiheit – eine allgemeine Amnestie zum 38. Jahrestag der DDR machte es möglich.

Am 9. Juni 1988 allerdings musste er wiederum ins Gefängnis, Alt war erneut straffällig geworden. Ein gutes Jahr später wurde er wenige Monate vor der Wende in der DDR auf Bewährung entlassen. Was ihm damals zur Last gelegt worden war, das geht aus den DDR-Unterlagen nicht hervor. Während der Wende und der Zusammenführung von Ost- und West-Berliner Polizei und Justiz sind eine Reihe von Justiz- und Kriminalakten verschwunden oder nur unvollständig übernommen worden.

Die Mordkommission sucht in Zusammenhang mit der Bluttat in Weißensee noch Zeugen, die wissen, wo sich Oliver Alt am 10. August und den Tagen danach aufhielt. Auch wer Angaben zu dem Verhafteten und seinem Bekannten- und Freundeskreis machen kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 699 32 71 30 bei der 3. Mordkommission oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.weso

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