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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Mordprozess in Berlin: Vater mit Beil erschlagen? Sohn schweigt vor Gericht

Ein 40-Jähriger soll seinen 73 Jahre alten Vater, bei dem er lebte, getötet haben. Der Angeklagte stand schon einmal wegen Mordes vor Gericht.

Der Hüne lehnte sich zurück, als der Staatsanwalt die Mordanklage verlas: Björn L. soll seinen Vater getötet haben. Mit einem Beil habe er zugeschlagen. Vier Mal mit Wucht gegen den Hinterkopf. Es sei zwischen dem 18. April und dem 20. Mai dieses Jahres geschehen.

Der fast zwei Meter große und vielfach vorbestrafte 40-jährige Angeklagte erklärte über seinen Anwalt, er werde sich durch Schweigen verteidigen.

Im Saal 817 begann der Prozess am Freitag im Moabiter Kriminalgericht. Vor knapp acht Jahren stand Björn L. in diesem Saal schon einmal unter Mordverdacht. Es ging um eine Tat, die mehr als 13 Jahre zurücklag.

Mit 19 Jahren hatte L. einen 80 Jahre alten Berlin-Besucher erschlagen. Eine an der Leiche sichergestellte Spur führte durch ein neues DNA-Verfahren schließlich Jahre später zu L. und einem Prozess.

Von Raubmord ging die Anklage damals zunächst aus. Die Richter folgten dem nicht. Nicht ausgeschlossen sei, dass der damals 19-Jährige spontan handelte, betrunken und damit vermindert schuldfähig war, hieß es. L. erhielt wegen Totschlags eine fünfjährige Jugendstrafe.

Er wurde im September 2018 aus der Haft entlassen und zog zu seinem Vater. Der Senior lebte seit Jahrzehnten in einer Drei-Zimmer-Wohnung in der Eisenacher Straße in Schöneberg. Das Zusammenleben, bei dem Alkohol eine große Rolle gespielt haben soll, ging aus Sicht der Anklage nicht gut. „Ohne rechtfertigenden Grund“ habe der Sohn den Vater attackiert. Der Senior sei arg- und wehrlos gewesen.

Im Garderobenschrank fanden Ermittler die mutmaßliche Tatwaffe

Nachbarn alarmierten am 20. Mai die Polizei. Denn starker Verwesungsgeruch drang aus der Wohnung des 73-Jährigen. Die Leiche wurde im Mittelzimmer gefunden. Daneben ein Geigenkasten. Auf dem Tisch zwei Gedecke. Ermittler fanden schnell die mutmaßliche Tatwaffe: Im Garderobenschrank lag ein Beil mit „blutsuspekten Anhaftungen“. Von L. zunächst keine Spur.

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Es deutete nichts auf einen Einbruch hin. Björn L., der bereits als Jugendlicher als extrem gewaltbereit galt, stand bald unter Verdacht. Am 8. Juni wurde er festgenommen. Er soll auch damals geschwiegen haben.

Mutter und Schwester von L. machten nun von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Ein Rechtsmedizinerin wurde zudem befragt.

Der Verteidiger wollte wissen, ob die Verletzungen durch Sturz auf einen „scharfkantigen Einrichtungsgegenstand“ wie eine Kommode entstanden sein könnten. Die Gutachterin sagte, sie würde das angesichts des festgestellten massiven Schädel-Hirn-Traumas ausschließen. Ein „halbscharfer Gegenstand“ wie eine Axt oder ein Beil komme als Tatwaffe in Frage. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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