zum Hauptinhalt
Foto: dpa/Ole Spata

© dpa

„Morgenpost“-Durchsuchung: Justizsenator soll Anruf während Razzia erklären

Der Rechtsausschuss prüft die „Morgenpost“-Durchsuchung. Ein Polizist arbeitete als Bodyguard für die Zeitung.

Der Justizsenator wird sich nach der Razzia in der Redaktion der „Berliner Morgenpost“ an diesem Mittwoch zu dem Einsatz äußern. Thomas Heilmann (CDU) soll auf Wunsch der Opposition dazu im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses sprechen. Wie berichtet waren Büro und Wohnung eines Journalisten wegen des Verdachtes auf Beamtenbestechung von Ermittlern durchsucht worden. Ein seltener Vorgang, der in diesem Fall besonders ungewöhnlich ist, weil Heilmann mit Beginn der Razzia den Chefredakteur der „Morgenpost“ per Telefon über den Einsatz informierte. Die Grünen haben das Thema deshalb unter der Frage „Razzia bei Springer: Der Justizsenator als Ermittlungsführer?“ auf die Tagesordnung gesetzt.

Grundsätzlich sei befremdlich, dass ein Senator laufende Ermittlungen flankiere, sagt Dirk Behrendt, der rechtspolitische Sprecher der Grünen. Denn obwohl Heilmann der Staatsanwaltschaft politisch vorgesetzt ist, hat er kaum Befugnisse, konkret in Ermittlungen einzugreifen. Dass es sich in diesem Fall bei dem Verdächtigen um einen Mitarbeiter eines verfassungsrechtlich besonders geschützten Pressehauses handelt, müssten Behrendt zufolge die Staatsanwaltschaft und der zuständige Ermittlungsrichter bei der Wahl der Verfahrensmittel berücksichtigen – nicht aber der Senator durch einen Anruf beim Chefredakteur.

Eine Sprecherin von Heilmann bekräftigte am Montag, dass der Senator ausdrücklich auf Wunsch der Staatsanwaltschaft gehandelt habe. Heilmann habe der Chefredaktion den sensiblen Einsatz gegen den Journalisten erklärt, schon damit ohne Komplikationen gezielt nur das Büro dieses einen Reporters durchsucht werden würde. „Der Senator ist der Staatsanwaltschaft immer behilflich, wenn es darum geht, ihre Aufgaben gut zu erfüllen“, sagte die Sprecherin. Der ins Visier geratene Reporter soll einen Polizisten des Landeskriminalamtes (LKA) für vertrauliche Informationen bezahlt haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Inwiefern Heilmann durch den Anruf womöglich selbst unsensibel vorgegangen ist, wird die Aussprache mit den Rechtsexperten der Fraktionen im Abgeordnetenhaus zeigen. Ebenfalls in den kommenden Tagen wird ein Gericht darüber entscheiden, ob die Daten auf den beschlagnahmten Geräten des Reporters ausgewertet werden dürfen. Die „Morgenpost“ hatte Widerspruch gegen die Maßnahme eingelegt. Der Journalist habe nicht gegen den redaktionsinternen Verhaltenscodex verstoßen, der Recherchen untersagt, die gegen Gesetze verstoßen, sagte ein Sprecher des Axel-Springer-Verlages, in dem die Zeitung erscheint. Die Vorwürfe der Behörden seien falsch. Der Verlagssprecher bestätigte Berichte, wonach die Zeitung 3000 Euro an den LKA-Beamten gezahlt hatte, allerdings nicht für Interna. Vielmehr sei er als Bodyguard des Reporters bei einer heiklen Recherchereise beschäftigt worden. Die Reise in die Niederlande sei mit der Rechtsabteilung des Verlages abgesprochen gewesen.

Erhebliche Zweifel gibt es in Justizkreisen allerdings daran, dass der verdächtige Polizist seine Nebentätigkeit als Sicherheitsmann wie vorgeschrieben angemeldet und genehmigen lassen hat. Ein Sprecher der Polizei sagte, man äußere sich nicht zu Nebentätigkeiten einzelner Beamter. Grundsätzlich seien Nebenjobs zwar erlaubt. Bei bestimmten Tätigkeiten prüfe die Behörde jedoch genauer. Entscheidend für eine Genehmigung durch das Polizeipräsidium sei, dass es zu keinem Interessenskonflikt mit dem Beruf des Polizisten komme. Ein hochrangiger Beamter sagte dem Tagesspiegel, den Genehmigungsregeln zufolge sei die Arbeit als Bodyguard für einen Journalisten – zumal im Ausland – sicher ein Fall, „der nie im Leben genehmigt werden würde“. So sei auch kein Fall bekannt, wonach Polizisten offiziell als Türsteher hätten arbeiten dürfen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false