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Berlin: Mythen und Riten

Phantasievoll soll er sein, unvergesslich und romantisch: Der Moment des Heiratsantrags. Nach wie vor gehört dieses jahrhundertealte Brauchtum des "um die Hand Anhaltens" - der älteste Heiratsantrag wird um das Jahr 1630 v.

Phantasievoll soll er sein, unvergesslich und romantisch: Der Moment des Heiratsantrags. Nach wie vor gehört dieses jahrhundertealte Brauchtum des "um die Hand Anhaltens" - der älteste Heiratsantrag wird um das Jahr 1630 v. Chr. datiert - für viele zum festen Bestandteil vor dem Gang zum Traualter. Doch während der Heiratsantrag in unserer Zeit auf den kuriosesten Wegen oder an den bizarrsten Orten - etwa als riesiges Plakat an einer Litfasssäule oder während des gemeinsamen Bungee-Sprungs - vorgetragen wird, galt dafür früher ein recht strenges Ritual. So war es selbst zu Beginn des 20. Jahrhunderts üblich, dass der angehende Bräutigam, im dunklen Anzug gekleidet, dem Brautvater sonntags nach dem Kirchgang einen offiziellen Antrittsbesuch abstattete und die Freigabe der Tochter beantragte. Vor dem Vater galt es dann, Zeugnis über Familie, Beruf, Besitzstand und Zukunftsplanung abzulegen. Erlöst war der Mann erst, wenn seine Zukünftige hereingerufen und um ihre Meinung gebeten wurde. Sagte sie "Ja", waren die Förmlichkeiten beendet und es konnte Verlobung gefeiert werden. Dass die Frau überhaupt gehört wurde, stellte allerdings schon eine Neuerung dar. Bis zum 18. Jahrhundert war der Wille der Braut oft gleichgültig - nicht aber die intensive Prüfung ihres Zukünftigen, den sie oftmals überhaupt nicht kannte. Wichtig war damals nur, dass der Partner eine "gute Partie" war, der seine Familie auch ernähren konnte. Viele Paare arrangieren auch heutzutage eigens ein Treffen mit beiden Elternpaaren. Die uralte Tradition, dass die Eltern der Braut die Eltern des Bräutigams einladen, scheint oftmals auch heute noch Gültigkeit zu besitzen.

Holger Müller-Hillebrand

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