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Berlin: Nach 16 Minuten war der Täter überwältigt

Ein Opfer des Messerstechers ist HIV-infiziert. Der Jugendliche kommt wegen versuchten Mordes in Haft

Einen Tag nach dem Amoklauf schwebten die sechs Schwerverletzten nicht mehr in Lebensgefahr. Von den 28 Opfern, die stationär behandelt wurden, seien zehn Patienten in die Notaufnahme der Charité Mitte und einer ins Virchow-Klinikum gekommen, sagte eine Sprecherin. Die Polizei teilte am Nachmittag mit, dass eine der zuerst verletzten Personen HIV-positiv sei. Eine Infektion der anderen könne nicht ausgeschlossen werden, Experten der Charité schätzen sie aber als gering ein. Gegen den Amokläufer erging gestern Abend Haftbefehl wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

Laut Polizei stach der Täter unmittelbar am Reichstag kurz vor 23.30 Uhr zum ersten Mal zu. Dann führte sein Weg, auf dem er mindestens 28 Menschen mit dem Messer verletzte, durch das Regierungsviertel bis zum Kapelle-Ufer (siehe Grafik). „Er hat den Opfern sowohl von hinten in den Oberkörper oder in das Gesäß als auch von vorne in den Oberkörper gestochen“, sagte Vize-Polizeipräsident Gerd Neubeck. Viele nur leicht verletzte Opfer hätten die Stichwunden erst später bemerkt.

Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma hielten den stark betrunkenen und weiß gekleideten Frank P. (Name geändert) am Kapelle-Ufer fest, dann kamen Polizisten hinzu. Einzelheiten über das sichergestellte Messer wollte die Kripo aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitteilen. Der Hauptschüler, der die Tat bestreitet, sagte bei der Vernehmung, er könne sich „an nur sehr wenig erinnern“.

U-Haft sei bei Minderjährigen problematisch, „es ist die einschneidendste Maßnahme“, hatte die leitende Staatsanwältin Ute Segelitz gesagt, bevor die Entscheidung über den Haftbefehl gefallen war. Schließlich sei der Jugendliche erst einmal wegen einer Schlägerei mit einem Mitschüler aufgefallen, ein anderes Mal habe er eine Scheibe in der Schule kaputt gemacht. Er stamme aus „relativ geordneten“ Familienverhältnissen, so dass eine Fluchtgefahr als Haftgrund nicht in Frage kommt. Mitarbeit: dos

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