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Airport auf Abruf: Die Tage des Flughafens Tegel sind gezählt.

© dpa

Nach BER-Eröffnung: Ein Regierungsflughafen Tegel ist unwahrscheinlich

Im Streit um mögliche Strafzahlungen beim Regierungsflughafen hat man sich geeinigt. Der Bund bekräftigt den Willen zum Umzug, braucht aber weiterhin eine Zwischenlösung für seine Flüge.

Kaum hat die Diskussion um den Verbleib des Regierungsflughafens in Tegel wieder Fahrt aufgenommen, rückt der Umzug nach Schönefeld erneut in greifbare Nähe. Wie jetzt bekannt wurde, ist der Streit um das geplante provisorische Regierungsterminal auf dem BER nach einem Spitzengespräch beigelegt worden. Einzelheiten sollen in den nächsten Tagen festgelegt werden, teilte ein Flughafensprecher mit. Damit könnte der Bauauftrag in Schönefeld erteilt werden. Tegel würde dann wie geplant geschlossen.

Nach der FDP, die mit der Forderung in den Wahlkampf gezogen war, Tegel für Linienflüge offen zu halten, und die ein entsprechendes Volksbegehren gestartet hat, haben sich zuletzt der Berliner CDU-Fraktionsvorsitzende Florian Graf und der Landesgeschäftsführer Stefan Evers dafür ausgesprochen, den Verbleib der Regierungsflüge in Tegel zumindest zu prüfen. Auch die Geschäftsflieger sollten nach einer Entscheidung für Tegel dort eine Heimat finden.

Erst vor Kurzem hatte aber das Bundesverteidigungsministerium auf Anfrage noch einmal klargemacht, dass die Flugbereitschaft des Bundes innerhalb von sechs Monaten nach der BER-Eröffnung umziehen wolle – spätestens dann, wenn der Linienflugverkehr eingestellt und der zivile Teil des Flughafens geschlossen werde. Nur die Hubschrauberstaffel soll bis zur Inbetriebnahme des kompletten Schönefelder Regierungsflughafens in Tegel bleiben.

Der Bund braucht eine Zwischenlösung für seine Luftflotte

Theoretisch könnte Tegel nach der Schließung zu einer militärischen Anlage erklärt werden. Für diese würde der bereits vorliegende Schließungsbeschluss nicht gelten; die Regierungsflüge – und im Schlepptau die Businessflieger – könnten dann weiter starten und landen. Diese Umwandlung würde aber viel Zeit erfordern, wie auch Evers sagte. Ob diese bis zur sich nun langsam abzeichnenden BER-Inbetriebnahme Ende 2017/Anfang 2018 ausreichen würde, ist fraglich.

Der Bund hatte sich von Anfang an für einen Umzug nach Schönefeld ausgesprochen. Doch der Bau des eigenen Terminals hat sich wie die BER-Eröffnung um mehrere Jahre verschoben. Deshalb muss eine Zwischennutzung her – mit einem Gebäude, das später für Geschäftsflieger genutzt werden soll. Mit dem Verweis auf hohe Kosten für die Interimslösung hatte sich Evers in einem Tagesspiegel-Interview dafür eingesetzt, jetzt eine Debatte über den Verbleib der Regierungsflüge in Tegel zu beginnen.

Rund 80 Millionen Euro soll die Zwischenlösung kosten. Das Gebäude selbst ist mit „nur“ rund 20 Millionen Euro veranschlagt; der Bund übernimmt davon 13,4 Millionen Euro. Der Löwenanteil der Kosten entfällt auf den Bau von Vorfeldflächen, die nach Angaben von Fachleuten später auch anders genutzt werden können. Solche Flächen würden auf einem Flughafen immer gebraucht.

Durch Gebühren der Geschäftsflieger wären die Kosten nicht gedeckt

Weil der Bund die Zwischenlösung aber nicht länger als für fünf Jahre akzeptieren wollte, hatte er für den Fall, dass die Frist überschritten wird, saftige Strafzahlungen von der Flughafengesellschaft verlangt, gegen die sich Flughafenchef Karsten Mühlenfeld vehement gewehrt hatte. Darüber war es nach Tagesspiegel-Informationen zuletzt im Aufsichtsrat zu einem Zoff zwischen Mühlenfeld und dem Vorsitzenden des Gremiums, dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD), gekommen.

Jetzt hat man sich offenbar geeinigt: Wenn durch die Flughafengesellschaft die vom Bund gesetzte Zwischennutzungsfrist überschritten wird, ist eine Vertragsstrafe in „üblicher Höhe“ fällig. Die erwogene horrende Strafsumme von monatlich 350.000 Euro wäre damit vom Tisch.

Was ein eigenständiger Regierungsflughafen kosten würde, ist noch nicht seriös ermittelt worden. Für wenige Flüge – an manchen Tagen gibt es auch gar keine – müsste die gesamte Infrastruktur eines Flughafens vorgehalten werden, von der Feuerwehr bis zu den Lotsen. Auch die Startbahn muss in Schuss gehalten werden. Ein schlichtes Terminal ist allerdings vorhanden. Durch Gebühren der Geschäftsflieger, die dann den Flughafen mitnutzen könnten, würden die Kosten nicht gedeckt, heißt es.

In Köln-Bonn sollen nur die Transportflugzeuge bleiben

Auch am bisherigen Heimatflughafen Köln-Bonn nutzt die Flugbereitschaft die Anlagen des Zivilflughafens mit. Dort sollen auch die Transportflugzeuge bleiben. Nach Schönefeld sollen nur die Maschinen, die von der Bundesregierung genutzt werden.

Ein reiner Regierungsflughafen mit angeschlossenem Geschäftsfliegerverkehr wäre auch keine Ausweichstation für Linienflüge, wenn das Landen in Schönefeld nicht möglich sein sollte. Die Terminals in Tegel wären auf jeden Fall geschlossen; Personal, das sich um ankommende Passagiere kümmern könnte, nicht mehr vorhanden. Der kleine Regierungsflughafen könnte, selbst wenn er wollte, diese Aufgaben nicht übernehmen.

Ein Weiterbetrieb mit nur noch wenigen Flügen würde aber dazu führen, dass die vorgesehenen rund 5000 Wohnungen im Schumacher Quartier nicht gebaut werden könnten. Auch das Ansiedeln von Industrie südlich der Startbahnen würde zumindest erschwert, weil bei einem Weiterbetrieb der Nordbahn Sicherheitsabstände einzuhalten wären, heißt es bei der Tegel Projekt GmbH.

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