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Berlin: Nach dem Förderstopp blieb eine Pleitewelle aus

Erst acht Bürgschaften für Wohnungsunternehmen

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Als der Senat im Februar 2003 beschloss, aus der Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau auszusteigen, warnten Wirtschafts- und Mieterverbände davor, dass die betroffenen Wohnungsunternehmen pleite gehen und die Mieten explodieren würden. Die Ängste waren, wie sich vier Jahre später zeigt, teilweise unbegründet. Bisher muss das Land Berlin nur für acht Unternehmen Ausfallbürgschaften zahlen, die wegen des Förderstopps Insolvenz angemeldet haben.

Das sind acht von 538 Investoren, die nach einer 15-jährigen staatlichen Grundförderung keine weiteren Zuschüsse mehr bekamen. Meistens handelt es sich um GmbH & Co. KGs, die ab 1987 in den hoch subventionierten und steuerbegünstigten Sozialwohnungsbau einstiegen. Mit der Erwartung einer Anschlussförderung für weitere 15 Jahre, aber sie hatten die Rechnung ohne den Finanzsenator Thilo Sarrazin gemacht. Der Förderstopp, den der SPD-Mann durchsetzte, brachte die Bilanzen einiger Investoren durcheinander.

Bei der zuständigen Investitionsbank Berlin (IBB) wird zurzeit die erste Landesbürgschaft (685 000 Euro) abgerechnet, die zulasten des Landes bei einer Insolvenz fällig wird. Für die acht Pleitefälle müssen voraussichtlich 17,8 Millionen Euro gezahlt werden. Zunächst aus der Landeskasse, aber die Finanzverwaltung fordert 50 Prozent der Bürgschaftssumme vom Bund zurück. Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung, die das Bundesfinanzministerium zu sogenannten Rückbürgschaften verpflichtet. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Ende der Anschlussförderung im Mai 2006 für rechtens erklärte, hat Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee der Berliner Finanzverwaltung eine Einzelfallprüfung in Aussicht gestellt. Trotzdem rechnet der Senat damit, dass der Bund nicht freiwillig zahlen, sondern mit einer Musterklage testen wird, ob er zur Rückbürgschaft tatsächlich verpflichtet ist.

Von 2005 bis Ende 2007 werden durch den Ausstieg aus der Anschlussförderung voraussichtlich 125 Millionen Euro eingespart, sagte der Sprecher der Finanzverwaltung, Matthias Kolbeck. Langfristig liegt der erhoffte Spareffekt bei über zwei Milliarden Euro. Berücksichtigt sind dabei die Mietkosten- und Umzugszuschüsse, die der Senat an betroffene Mieter zahlt. Aber auch da haben sich die Befürchtungen nicht bestätigt. Von den 28 000 Mietern, die unter den Förderstopp fallen, haben bisher nur 682 staatliche Hilfen in Anspruch genommen. Sie erhalten einen Mietausgleich. Weitere 352 Haushalte, denen die Miete zu hoch wurde, bekamen nach Auskunft der Stadtentwicklungsbehörde einen Umzugszuschuss von jeweils 2300 Euro. Beides schlägt mit 2,5 Millionen Euro zu Buche.

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