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Berlin: Nach dem Ortstermin in Guben: Vorwürfe und Befangenheitsanträge gegen zwei Richter

Im "Hetzjagd-Prozess" ist die 3. Strafkammer des Landgerichts Cottbus erneut mit Befangenheitsanträgen konfrontiert worden.

Von Frank Jansen

Im "Hetzjagd-Prozess" ist die 3. Strafkammer des Landgerichts Cottbus erneut mit Befangenheitsanträgen konfrontiert worden. Der Verteidiger des Angeklagten Daniel R., Helmut Dittberner, bezog aus dem Ablauf des Ortstermins in Guben Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters, des Beisitzers und einer Schöffin. Letzten Dienstag hatten, wie berichtet, alle Prozessbeteiligten die Brennpunkte jener Februarnacht aufgesucht, in der Farid Guendoul alias Omar Ben Noui ums Leben kam. Anwalt Dittberner hielt gestern dem Vorsitzenden Richter Joachim Dönitz vor, er habe während des Ortstermins einen jungen Mann nicht festnehmen lassen, auf dessen T-Shirt ein Hakenkreuz prangte - das indes eine Piktogramm-Figur in einen Papierkorb wirft. Der nächste Vorwurf Dittberners betraf die von Dönitz abgelehnte Besichtigung eines Lokals, aus dem die Polizei einen Begleiter Guendouls abgeholt hatte.

Der Beisitzende Richter sowie die Schöffin mussten sich sagen lassen, ihre Abwesenheit bei der Besichtigung des Treppenhauses, in dem Guendoul verblutet war, zeuge von Desinteresse. Damit war für Anwalt Dittberner wiederum eine "Besorgnis der Befangenheit" gegeben. Staatsanwalt Jens Meyer bezeichnete Dittberners Vorwürfe als "juristische Taschenspielertricks". Die Strafkammer wies beide Anträge als "unzulässig" zurück.

Danach attackierte Dittberner die Nebenklage-Anwälte von Mutter und Bruder Guendouls. Der erneute Antrag auf Ausschluss vom Prozess wurde, wie letzte Woche schon, mit Zweifeln an der Identität des Opfers begründet. Trotzdem hörte das Gericht noch einen Zeugen. Dieser sagte, wegen seiner dunklen Hautfarbe habe ihn Daniel R. in der Februarnacht bedroht.

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