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Nach dem Urteil: Ein Gebet spaltet

Kontroverse Reaktionen in Berlin auf das Betraum-Urteil: Kirchen begrüßen es, Buschkowsky findet es fatal.

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Das Gerichtsurteil, dass einem muslimischen Schüler das Beten in der Schule erlaubt, hat in Berlin kontroverse Reaktionen hervorgerufen.

Für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg sagte Sprecher Volker Jastrzembski, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts das Recht auf „Freiheit zur Religion“ und damit auch auf ihre Ausübung bekräftige. „Es ermöglicht dem Schüler, zu beten“, sagte Jastrzembski. Seiner Auffassung nach ist dadurch auch nicht die Neutralitätspflicht der Schule berührt. Stefan Förner, Sprecher des Erzbistums Berlin, sieht eine „Stärkung der positiven Religionsfreiheit“ durch das Urteil. Auch er sieht die Neutralität der Schule dadurch nicht beeinträchtigt, genauso wenig wie sie durch den freiwilligen Religionsunterricht eingeschränkt werde.

Positive Reaktionen kamen von der FDP sowie der Initiative Pro Reli, die im Frühjahr das gescheiterte Volksbegehren für Religion als ordentliches Unterrichtsfach an den Schulen initiiert hatte.

Anderer Auffassung ist der integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Kurt Wansner. „Mit der Aufkündigung der Neutralität an den Schulen ist ein Stein ins Rollen gebracht worden, der zu einer Zerfaserung und damit Parallelisierung führen kann, die ernsthaft niemand wünscht“, sagte er. Das Urteil schade der Integration. Der CDU-Politiker forderte die Bildungsverwaltung auf, auf jeden Fall gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einzulegen. Man habe zwar von Anfang an gesagt, dass es neben der Freiheit von Religion auch die Freiheit zur Religion geben müsse: „Der falsche Weg wäre allerdings, nun individualistische Wege zu ermöglichen, die bereits in der Schule zur Separierung führten.“

Die Berliner Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW, Rose-Marie Seggelke, verweist darauf, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung handelt. Sie befürchte nicht, dass es jetzt eine massenhafte Nachfrage nach Beträumen geben werde, sagte Seggelke. Dennoch befürworte auch sie es, wenn der Senat das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht überprüfen lasse.

Auch Özcan Mutlu von den Grünen irritiert das Urteil: „Ich kenne kein Land außer dem Iran, in dem Gebetsräume an der Schule möglich sind.“ Felicitas Tesch, schulpolitische Sprecherin der SPD, ist ebenfalls nicht glücklich über die Entscheidung, sie wolle aber auch nicht Gerichtsschelte betreiben. „Jegliche religiöse Symbolik sollte aus der Schule herausgehalten werden“, sagt Tesch.

Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky formuliert es gewohnt zugespitzt: „Dieses Urteil fällt hinter die Aufklärung zurück. Es kann nur von Menschen gefällt worden sein, die noch nie einen Stadtbezirk wie Neukölln betreten haben. Die Symbolkraft dieses Urteils ist tödlich. Religionsfreiheit heißt eben nicht, dass der Staat materielle Voraussetzungen schaffen muss, damit jeder seine religiösen Rituale an jedem Ort durchführen kann.“

Buschkowsky regt am meisten auf, dass der Koran dies auch gar nicht vorschreibt. „Da müsste ich ja allen meinen muslimischen Mitarbeitern im Rathaus auch einen Gebetsraum einrichten“, sagt er: „Und muslimische Chirurgen müssten ständig Operationen unterbrechen, um ihren Gebetsteppich auszurollen – das ist absurd!“

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