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Berlin: Nach der Berliner Flughafen-Affäre stellt sich für viele Politiker jetzt die Mandatsfrage (Meinung)

Das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg, wonach das Privatisierungsverfahren für die Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) rechtswidrig war, hat beim Flughafenbau, den das Konsortium um den Essener Baukonzern Hochtief vornehmen sollte, nichts aus dem Lot gebracht. Es bleibt - zunächst - alles im Zeitplan.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg, wonach das Privatisierungsverfahren für die Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) rechtswidrig war, hat beim Flughafenbau, den das Konsortium um den Essener Baukonzern Hochtief vornehmen sollte, nichts aus dem Lot gebracht. Es bleibt - zunächst - alles im Zeitplan. Die Flughafengesellschaft wird den Genehmigungsantrag sehr wahrscheinlich nun selbst stellen. Ratlosigkeit herrscht dagegen in der Politik.

Am meisten grübelt der Senat über die Rüge des Gerichts, Doppelmandate von Personen in Aufsichtsgremien von Auftraggebern und Auftragnehmern seien unzulässig. Damit habe sich, so sagt Senatssprecher Eduard Heußen, die Rechtsprechung geändert. Bisher sei man davon ausgegangen, bei Doppelmandaten gebe es nur ein Benachteiligungsverbot. Jetzt aber habe das Gericht ein Neutralitätsgebot geschaffen. Damit reicht es nicht mehr aus, bei Entscheidungen, die beide Parteien betreffen, sich der Stimme zu enthalten. Im Vergabeverfahren müsse jeder auch nur "böse Schein" vermieden werden, führte das Gericht aus.

Bei der Privatisierungs-Entscheidung der Flughafen Holding saß Berlins Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft und im Kontrollgremium der Bankgesellschaft Berlin, die zum ausgewählten Hochtief-Konsortium gehört. Dies gilt auch für zwei Vertreter der Bundesregierung, die bei der BBF und in der Flughafen Frankfurt (Main) AG Doppelmandate hatten.

Gestern erklärte die Senatorin, auf Anraten der Senatskanzlei habe sie sich im Privatisierungsverfahren bei der Bankgesellschaft der Stimme enthalten und an der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft nicht teilgenommen. Dies hatte dem Gericht indes nicht gereicht. Nun will Fugmann-Heesing die "möglicherweise weitreichenden Konsequenzen" prüfen.

Reicht es etwa, in das eine Unternehmen die politische Spitze und in das andere den Staatssekretär zu schicken, wenn man die Kontrolle über öffentliche Unternehmen oder solchen, an denen das Land beteiligt ist, behalten will? Oder muss man generell auf ein Mandat verzichten? Durfte dann der CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Landowsky im Parlament der Privatisierung zustimmen, obwohl er im Vorstand der Berliner Hyp sitzt, die wiederum zur Bankgesellschaft gehört? Nach der Notlandung im Privatisierungsverfahren beim Flughafen könnte für die Politik hier noch eine Bruchlandung folgen.

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