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Berlin: Nach der Intervention der Ausländerbeauftragten kann die 16-Jährige aus Ghana wahrscheinlich bleiben

Die 16jährige Ghanaerin Charlotte O., die am Mittwochabend nur wenige Minuten vor ihrer Abschiebung das Flugzeug wieder verlassen durfte, kann aller Voraussicht nach dauerhaft in Berlin bleiben.

Die 16jährige Ghanaerin Charlotte O., die am Mittwochabend nur wenige Minuten vor ihrer Abschiebung das Flugzeug wieder verlassen durfte, kann aller Voraussicht nach dauerhaft in Berlin bleiben. Das erklärte gestern die Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) gegenüber dem "Tagesspiegel". "Ich gehe davon aus, dass wir in den kommenden Tagen mit der Innenverwaltung eine rechtliche Regelung finden, die dem Mädchen einen sicheren Aufenthaltsstatus ermöglicht", sagte John..

Die 16jährige, die ihren in Ghana lebenden Vater nicht kennt und deren Mutter mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubis in Berlin lebt, sei "eindeutig ein humanitärer Härtefall". Charlotte O. sollte abgeschoben werden, weil ihre Mutter als Sozialhilfeempfängerin keinen Anspruch auf Familienzusammenführung hat.

Seinen Asylantrag hat das Mädchen inzwischen wieder zurückgezogen, um nicht als abgelehnte Asylbewerberin zu gelten. Die Schulleiterin Ruth Garstka sicherte bei dem Gespräch zu, sich um einen Unterstützerkreis zu bemühen, der Charlotte O. bei der Bestreitung ihres Lebensunterhalts helfen soll.

jago

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